Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk B zum 01. März ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt. Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk A versandt, da die alten Ausweise zum 01. Februar ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €. Der Bezirk B umfasst folgende Straßen:
Adolfsstraße 2 – 16 und 1 - 17
Albert-Einstein-Straße 12 und 11 sowie Albert-Einstein-Straße 32 – 78 und 15 - 81
Arndtstraße
Berzeliusstraße
Bitterfelder Straße
Carl-Leverkus-Straße 80 – 998 und 71 - 999
Dhünnstraße 132 – 998 und 125 - 999
Gerhard-Domagk-Straße
Große Kirchstraße 2 – 134 und 1 - 119
Hauptstraße 138 – 998 und 133 - 999
Kreuzhof
Niederfeldstraße
Zum Bezirk A zählen:
Am Knochenberg
Birkengartenstraße
Breidenbachstraße 6 – 54 und 19 – 51
Dönhoffstraße 28 – 92 und 1 – 101
Friedensstraße 2 – 36 und 3 – 43
Fr.-Ebert-Straße 94 – 132 und 27 und 191
Lichstraße 2 – 66 und 1 – 71
Montanusstraße
Moskauer Straße
Peschstraße
Schulstraße 2 – 52 und 1 – 31
Siebelplatz
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden. Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr
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