Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen informieren über die Änderungen bei der Prüfpflicht privater abwasserführender Leitungen.
Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (Süw VO Abw NRW) wurde für den Bereich der privaten Grundstücksentwässerung geändert und ist seit dem 13. August 2020 in Kraft. Abgeschafft wurde insbesondere in Wasserschutzgebieten, die Frist zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung an privaten Abwasserleitungen bis 2020, die häusliches Abwasser führen und nach 1965 errichtet wurden. Nur in begründeten Verdachtsfällen kann für diese Leitungen eine unverzügliche Prüfpflicht entstehen.
Für Leitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser ableiten, bleibt die Prüfpflicht unverändert bestehen.