Der Fachbereich Stadtgrün weist, wie jedes Jahr, darauf hin, dass in den städtischen Parks und Grünanlagen, sowie auf den Spielplätzen kein Winterdienst erfolgt. Die Wege und Flächen werden nicht von Schnee und Eis befreit. Auch auf den städt. Friedhöfen gibt es keinen oder, im zeitlichen Zusammenhang mit Bestattungen, nur sehr eingeschränkten Winterdienst.
Beim winterlichen Spaziergang ist deshalb besondere Vorsicht geboten.
Davon unabhängig wird auf die Räum- und Streupflichten der Anwohner gemäß der Straßenreinigungssatzung z. B. auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken hingewiesen.