Nachdem die Blauzungenkrankheit in den beiden letzten Jahren zu erheblichen Krankheitsausbrüchen und vielen Todesfällen bei Wiederkäuern geführt hat, wird nun eine Impfung aller Schafe, Ziegen und Rinder erfolgen. Der Impfstoff für die Schafe und Ziegen wird ab dem 31. Mai und für die Rinder ab dem 28. Juni zur Verfügung stehen. Er wird vom Veterinäramt an die mit der Impfung beauftragten Tierärzte verteilt.
In dieser Woche werden alle Halter von Rindern, Schafen und Ziegen angeschrieben und darüber informiert, dass Rinder, Schafe und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden müssen. Der Tierhalter muss einen Tierarzt seiner Wahl mit der Impfung seiner Tiere beauftragen und dem Amtstierarzt spätestens bis zum 30. April 2008 diese Vollmacht zusenden. Jeder Halter von Wiederkäuern, der bis zum Ende dieser Woche keinen Brief vom Veterinäramt erhalten hat, möge sich umgehend im Veterinäramt melden.
Die Impfung ist vorgeschrieben, Ausnahmemöglichkeiten sind nur für bestimmte Rinder bzw. Rinderhaltungen möglich und müssen beim Veterinäramt beantragt werden.
Schafe und Ziegen werden einmalig geimpft. Rinder müssen zweimal geimpft werden, mit einem Zeitabstand von 21 bis 28 Tagen zwischen den beiden Impfungen. Es wird jeweils der Gesamttierbestand mit allen Nachzuchten, die älter als zwei Monate sind, geimpft.
Der Impfschutz hält etwa ein Jahr, spätestens danach muss nach einem noch gesonderten festzulegenden Impfplan nachgeimpft werden.
Durch das Veterinäramt wird die Erfassung und die Weiterleitung an die Tierseuchenkasse vorgenommen. Die Tierseuchenkasse und das Land zahlen den Impfstoff und die Impfgebühren, sowie die Eintragungen in die HIT-Datenbank.
Die Blauzungenkrankheit wird von einem Virus verursacht, dass durch bestimmte Mücken (Gnietzen) übertragen wird. Sie befällt neben Schafen, Ziegen und Rindern auch bestimmte Wildwiederkäuer. 3 bis 7 Tage nach dem Mückenstich treten Fieber, Blutungen, deutliche Schwellungen im Kopfbereich, starker Speichelfluss oft mit Schaumbildung und eine Blaufärbung der Zunge ein. Die befallenen Schafe und Ziegen sterben meist nach 2 bis 8 Tagen. Bei Rindern sind die Symptome milder und es sterben etwa fünf Prozent der Tiere.
Bei Rückfragen und zur Anzeige von Erkrankungs- oder Todesfällen durch die Blauzungenkrankheit ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 02 14/4 06-39 01 oder über die Email-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de erreichbar.
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