Alle 4 Jahre sind neue Jugendschöffen für das Amtsgericht Leverkusen und die Jugendstrafkammer beim Landgericht Köln zu wählen.
Für dieses Ehrenamt sucht der Fachbereich Kinder und Jugend Persönlichkeiten, die in diesem Jahr das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sind und in Leverkusen wohnen.
Wer sich als Jugendschöffe beim Amtsgericht oder Landgericht zur Verfügung stellen möchte, kann sich beim Fachbereich Kinder und Jugend bis zum 30. April in die entsprechende Liste eintragen lassen.
Die Angaben für den Eintrag in die Liste können schriftlich, auch per Mail, erfolgen. Dazu sind folgende Daten zu übermitteln:
Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtstag, Beruf und Anschrift. Darüber hinaus ist anzugeben, ob und für welchen Zeitraum bereits eine Tätigkeit als Schöffe/Schöffin erfolgte.
Die Bewerber/innen müssen darüber hinaus angeben, ob sie nur für das Amtsgericht Leverkusen oder auch für das Landgericht in Köln zur Verfügung stehen.
Anschrift: Fachbereich Kinder und Jugend, Frau Angela Hillen, Verwaltungsgebäude Düsseldorfer Str. 54, 51379 Leverkusen, e-mail angela.hillen@stadt.leverkusen.de
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