„Muttertag" macht`s möglich:

Verkaufsstellen dürfen an Pfingstsonntag öffnen

Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 11.02.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Nach dem Ladenöffnungsgesetz dürfen in Nordrhein-Westfalen Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Diese Regelung gilt aber nicht für den 1. Weihnachtstag, Ostersonntag oder Pfingstsonntag.
Da in diesem Jahr – am 11.Mai - der Muttertag auf Pfingstsonntag fällt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie durch einen Runderlass vom 25. Januar diesen Jahres folgende Ausnahmeregelung getroffen:
Verkaufsstellen, deren Angebot überwiegend aus den Warengruppen Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- und Konditorwaren besteht, dürfen abweichend von den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes NRW am Pfingstsonntag, 11. Mai, für die Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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