Kämmerer zieht Notbremse

Geringere Steuereinnahmen erfordern Haushaltssperre

Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 27.06.2001 // Quelle: Stadtverwaltung

Voraussichtliche Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 35 Millionen DM haben Stadtkämmerer Rainer Häusler heute veranlasst, eine Haushaltssperre zu verfügen. Mit dieser Maßnahme soll erreicht werden, dass das absehbare Defizit für den laufenden Haushalt noch erheblich reduziert werden kann. Mit diesen Nachrichten musste Stadtkämmerer Rainer Häusler, in Anwesenheit von Oberbürgermeister Paul Hebbel, am Montag, 25. Juni die Mitglieder des Finanzausschusses zu Beginn ihrer Beratungen konfrontieren.

Nach jüngsten Berechnungen werden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer um rund 35 Millionen hinter den Erwartungen zurückbleiben, obwohl die Verwaltung schon im Zuge der Haushaltsplanberatungen im vergangenen Jahr ihre Einnahmeerwartung von 180 auf 175 Mio. DM korrigiert hatte. Der Kassenausfall wird zwar durch eine geringere Zahlung der Gewerbesteuerumlage an das Land um ca. 7,1 Mio. DM und nach dem aktuell durchgeführten Kassensturz zu erwartender Einnahmeverbesserungen und Ausgabenminderungen reduziert, es bleibt aber derzeit ein voraussichtlicher Fehlbedarf von rund 17 Mio. DM.

Vor diesem ernüchternden Hintergrund sah der Kämmerer in völligem Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister keine andere Möglichkeit, als sofort eine Haushaltssperre zu verhängen, zumal für das Haushaltsjahr 2002 ohne das zu erwartende Defizit aus dem laufenden Jahr bereits jetzt mit einem Minus von 46 Mio. DM zu rechnen ist.

Ausgenommen von der Haushaltssperre bleiben im Verwaltungshaushalt lediglich die Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie die Ausgaben im Bereich der Gebäudewirtschaft und der Personalausgaben. Im Vermögenshaushalt werden alle Haushaltsstellen, die die Beschaffung von Anlagevermögen betreffen, um zehn Prozent gesperrt. Alle Baumaßnahmen, für die noch keine Bauleistungen beauftragt sind sowie alle Investitionszuschüsse, für die noch keine rechtsverbindlichen Bewilligungen vorliegen, bedürfen einer gesonderten Freigabe durch den Kämmerer persönlich.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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