Das Gesetz zum Nichtraucherschutz besagt etwas anderes, als die Verwaltung daraus liest


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 18.06.2013 // Quelle: Rüdiger Scholz

Nach Auffassung des Rheindorfer CDU-Ratsherrn Rüdiger Scholz legt die Verwaltung in der Frage des Rauchverbotes für den Außenbereich der Eisdiele am Königsberger Platz das Nichtraucherschutzgesetz falsch aus.

Der erste Satz des § 1 des Nichtraucherschutzgesetzes besagt eindeutig: „Die in diesem Gesetz aufgeführten Rauchverbote gelten in Gebäuden und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen.“

Genau das „vollständig umschlossen“ gilt aber am Königsberger Platz nicht. Der Außenbereich der Eisdiele ist an allen Seiten offen. Damit kann er nicht (!) unter das sognannte Nichtraucherschutzgesetz fallen.

Der Königsberger Platz in Rheindorf-Nord hat schon genug Leerstand. Das ehemalige THS-Hochhaus ist ein Dauerproblem und die Wasserschutzproblematik vereinfacht nicht die Vermietung des ehemaligen Kaisers.

Es darf nicht sein, dass jetzt auch noch durch falsche Auslegung von Gesetzen die Eisdiele eventuell aufgeben muss und damit den Rheindorfern ein weiterer Ort für die „kleinen Freuden“ genommen wird.

Ich wünsche mir einfach, dass die Verwaltung den Text des Gesetzes noch einmal liest und sich damit das Rauchverbot für den Außenbereich der Eisdiele von selbst erledigt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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