Ein 12-jähriges Mädchen ist am Montag (12. Jan) in Wiesdorf von einem Autofahrer angefahren und leicht verletzt worden.
Die Schülerin befand sich am Mittag auf dem Heimweg und wollte an der Haltestelle Rathenaustraße noch ihren Bus erreichen, der mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf die Fahrgäste wartete. Ohne auf den Verkehr zu achten, lief sie von der gegenüberliegenden Straßenseite auf die Fahrbahn. Dort fuhr zu diesem Zeitpunkt ein 18-jähriger Autofahrer an dem stehenden Bus vorbei. Als er das Mädchen sah, bremste er sofort ab, rutschte jedoch auf der schneeglatten Fahrbahn weiter und erfasste die Schülerin. Sie musste mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gefahren werden.
In diesem Zusammenhang müssen Polizeibeamte immer wieder feststellen, dass Verkehrsteilnehmer sich an Haltestellen unsicher verhalten. Der § 20 der Straßenverkehrsordnung regelt dieses Verhalten genau.
Demnach dürfen Linienbusse oder Schulbusse, die sich mit eingeschalteter Warnblinkanlage einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden.
Wenn die Busse dann halten und die Warnblinkanlage eingeschaltet bleibt, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit (bis 7 km/h) vorbeigefahren werden. Dabei muss eine Behinderung oder Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen sein. Die Schrittgeschwindigkeit gilt im übrigen auch für den Gegenverkehr.
Auch wenn Busse ohne Warnblinkanlage anhalten, dürfen Autofahrer auch im Gegenverkehr nur vorsichtig vorbeifahren.
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