Das städtische Frauenbüro weist darauf hin, dass die Initiative Kinderbetreuung U3 des NRW-Arbeitsministeriums seit dem 01. August durch eine Neuregelung erweitert wurde:
Sie besagt, dass Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, sowie selbstständige oder freiberuflich tätige Mütter Antrag auf Bezuschussung der Kinderbetreuungskosten stellen können. Der Zuschuss wird bis zum 31. Dezember 2007 und längstens für 12 Monate gewährt.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Zuschussantrag vor der (Wieder-) Aufnahme der Berufstätigkeit und vor Abschluss des Betreuungsvertrages für das Kind gestellt wird. Die Betreuung des Kindes muss darüber hinaus in einer Einrichtung oder durch Personen erfolgen, die vom Jugendamt anerkannt sind.
Weitere Informationen unter www.regionalagentur-region-koeln.de oder im Frauenbüro bei Ulrike Hector, (0214) 406-8305, 08.00 12.00 Uhr.
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