Leverkusen leiser machen - Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan

29.05.2024 // Quelle: Stadtverwaltung

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### Leverkusen aktualisiert Lärmaktionsplan: Bürgerbeteiligung erwünscht Leverkusen nimmt den Kampf gegen Straßenverkehrslärm erneut auf. Der 2019 beschlossene Maßnahmenkatalog wird nun unter Einbeziehung der Öffentlichkeit fortgeschrieben. Im Fokus stehen 29 Lärmbrennpunkte, für die Maßnahmen wie Verkehrsverlagerung, Fahrbahnerneuerung und Geschwindigkeitsreduzierung geprüft werden. Zudem sollen "Ruhige Gebiete" vor zusätzlichem Lärm geschützt werden. Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann vom 29. Mai bis 30. Juni 2024 im Fachbereich Umwelt eingesehen werden. Bürger können online oder schriftlich Vorschläge einreichen, die von der Verwaltung geprüft werden. Mehr Informationen unter: [leverkusen.de](https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/natur-umwelt/laermaktionsplan.php).

Im Jahr 2019 hat der Rat der Stadt Leverkusen einen Maßnahmenkatalog zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms beschlossen. Fünf Jahre später wird dieser nun unter Beteiligung der Öffentlichkeit aktualisiert und fortgeschrieben. Im Fokus der Betrachtung stehen dabei der Straßenverkehrslärm sowie die Ausweisung sogenannter „Ruhiger Gebiete“, welche gegen eine Zunahme von Lärm zu schützen sind.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes weist insgesamt 29 Lärmbrennpunkte im Stadtgebiet aus. Für diese werden im weiteren Verfahren Lärmminderungsmaßnahmen, wie die Verlagerung bzw. Minderung des Verkehrsaufkommens, die Erneuerung des Fahrbahnbelags oder das Aufbringen von lärmarmen Fahrbahndecken, die Straßenraumgestaltung an Knotenpunkten (Kreisverkehre) sowie die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geprüft. Die Maßnahmen werden auf ihre jeweilige Umsetzungsfähigkeit und Wirkung in den Lärmbrennpunkten untersucht und anschließend priorisiert.

Ruhige Gebiete hingegen sind bereits heute als leisere Orte im Stadtgebiet anzusehen. Eine weitere Lärmbelastung in diesen Bereichen soll vermieden werden. Deshalb wurden die Lärmkarten für den Straßen- sowie Schienenverkehr überlagert und entsprechende Bereiche mit niedrigen Lärmpegeln identifiziert. Die Zuständigkeit für den Lärmaktionsplan „Schienenverkehr“ liegt im Übrigen beim Eisenbahnbundesamt.

Der durch die Verwaltung erarbeitete Entwurf des Lärmaktionsplanes kann im Zeitraum vom 29. Mai 2024 bis zum 30. Juni 2024 beim Fachbereich Umwelt, Quettinger Str. 220 (2. OG), 51381 Leverkusen, montags bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr eingesehen werden.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch auf der städtischen Internetseite sowie unter www.beteiligung.nrw.de zur Verfügung gestellt. https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/natur-umwelt/laermaktionsplan.php

Die Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, eigene Ideen und Maßnahmenvorschläge für die Lärmbrennpunkte einzubringen.

Anregungen zur Verbesserung der Lärmsituation sowie Fragen zum Lärmaktionsplan können auch schriftlich unter der o.g. Adresse eingereicht werden. Alle bis zum 30. Juni 2024 eingegangenen Vorschläge werden von der Verwaltung geprüft.


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Kategorie: Verkehr
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