Der Herbst kommt – Corona bleibt: Stand der Dinge


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 07.10.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Schon seit über einem halben Jahr bestimmt die Gefahr, die durch Corona-Virus-Infektionen ausgeht, einen großen Teil des öffentlichen Lebens – auch in Leverkusen. Nach den rigorosen ersten Eindämmungsmaßnahmen prägten in den Sommermonaten Lockerungen das Bild. Inzwischen gehen die Zahlen der Neuinfizierten auch in Leverkusen wieder in die Höhe. Nachdem am 1. Oktober die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW vorlag, hatte Leverkusen schon am 2. Oktober den Wert erreicht, der eine Begrenzung von privaten Feiern außerhalb der häuslichen Umgebung nötig machte. Die aktuelle 7-Tages-Inzidenz liegt bei 38,5.
Darüber hinaus hat die Stadt auch schon im Vorfeld weitere Maßnahmen ergriffen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen und prüft derzeit darüberhinausgehende Schritte.

Seit Freitag: Einschränkende Maßnahmen für private Feiern
Am Freitag, 2. Oktober 2020, lag die 7-Tages-Inzidenz in Leverkusen erstmals über dem Schwellenwert von 35. Ab sofort galt deshalb: Die Teilnehmerzahl bei privaten Festen außerhalb einer Wohnung muss begrenzt werden. Veranstaltungen mit geselligem Charakter wie Hochzeiten, Geburtstage usw. außerhalb von Privatwohnungen dürfen grundsätzlich nur noch mit bis zu maximal 50 Teilnehmern stattfinden. Feste, die über diese Teilnehmerzahl hinausgehen, müssen mindestens drei Tage vorher mit Hygienekonzept beim Gesundheitsamt angemeldet und können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Eine Übergangszeit, dass für eine gewisse Zeit darüber hinaus Feiern mit mehr Teilnehmern stattfinden dürfen, gibt es nicht. Sofern ein Verstoß gegen die maximal zulässige Teilnehmerzahl bei Festen festgestellt wird, kann seitens der Stadt gehandelt werden (z.B. durch Auflösung der Feierlichkeit etc.). Bei einem Verstoß gegen die zulässige Teilnehmerzahl von maximal 50 oder Verstößen gegen die Anzeigepflicht können Bußgelder sowohl gegen die durchführenden als auch die teilnehmenden Kapazitäten

Abstrichdienst der Malteser – Neuinbetriebnahme Abstrichzentrum
Da das Infektionsgeschehen wieder anzieht, werden auch die Wartelisten für den Malteser-Abstrichdienst immer länger. Die bislang höchste Anzahl an Abstrichen wurde in der vergangenen Woche mit 3.276 Abstrichen verzeichnet. Seit der 15. KW bis zur 40. KW wurden insgesamt 33.791 Abstriche verzeichnet. Das ergibt im Schnitt eine Abstrichanzahl von gerundet 1.300 Abstrichen pro Woche. Die Stadt Leverkusen hat sich daher entschlossen, das, in den Sommermonaten Stand-by-gehaltene, Abstrichzentrum am Freibad Auermühle wieder in Betrieb zu nehmen. Allerdings ist es als „Walk-in-Corona-Test-Zentrum“ konzipiert. Das neue Abstrichzentrum öffnet noch im Laufe dieser Woche.
Eine Information mit dem genauen Prozedere der Terminvergabe folgt noch durch die Stadtverwaltung.

Strenge Quarantäneregelungen beibehalten
In vielen Fällen stellt das Gesundheitsamt Leverkusen den ganzen Haushalt der Kontaktpersonen 1. Grades vorsorglich unter Quarantäne. So sollen die Infektionsketten zuverlässig unterbrochen und in letztendlich besonders vulnerable Personen geschützt werden. Grundsätzlich erfolgt allerdings die Anordnung einer Quarantäne immer nach Prüfung des individuellen Einzelfalls. So kann das konsequente Tragen einer Maske dazu führen, dass das Gesundheitsamt beispielsweise Mitschüler*innen oder Arbeitskolleg*innen nicht als Kontaktpersonen 1. Grades bewertet und weder ihnen noch den Angehörigen Quarantäne verordnet wird. Das Gesundheitsamt führt in der Regel zu Beginn der Quarantänezeit aber vor allem zum Ende einen Corona-Test durch, weil nur der zweite den entscheidenden Aufschluss gibt.

Freiwillige regelmäßige Testungen fortführen
Schon seit Anfang Juni 2020 finden in allen stationären Pflegeeinrichtungen Leverkusens wöchentliche Reihentestungen statt. Es werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit den Bewohnern in direkten Kontakt stehen, getestet. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bewohner dieser Einrichtungen die vulnerabelste Personengruppe darstellen und auch am häufigsten tödliche Verläufe von Covid-19 zeigen. Im Laufe der Monate wurden die Pflegekräfte regelmäßig jede Woche getestet.
10.888 Abstriche wurden allein bei diesen freiwilligen Tests in den Pflegeheimen gemacht.
Insgesamt gab es 18 positive Befunde beim Personal und die entsprechenden Quarantänemaßnahmen. So konnten Ausbrüche in den Pflegeheimen verhindert werden.
Insgesamt wurden bis heute lediglich drei Bewohnerinnen und Bewohner der stationären Pflegeeinrichtungen positiv auf das Virus getestet.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen werden jetzt auch Grippe-Schutzimpfungen in den Einrichtungen angeboten. Auch für alle städtischen Verwaltungsangestellten wurden Grippeschutzimpfungen in den Verwaltungsgebäuden organisiert.

Vorsorgemaßnahmen in den Kindertagesstätten und Schulen
Testen lassen konnten sich seit August auch die Lehrer*innen und Erzieher*innen der Leverkusener Schulen und Kindertagesstätten. 571 Erzieher*innen machten bislang in städtischen Kindertagesstätten von dem Angebot Gebrauch, sich testen zu lassen. Von den insgesamt 90 Kindertagesstätten mussten bislang in fünf Kindertagesstätten sieben Gruppen vorübergehend geschlossen und Erzieher*innnen und Kinder mit ihren Familien
unter Quarantäne gestellt werden. Die Gesamtzahl der getesteten Lehrer*innen kann von der Stadt nicht ermittelt werden, weil sie Landesbedienstete sind. Eine komplette Schulschließung war bislang nicht nötig. Vereinzelt haben die Schulleitungen beschlossen, in einem größeren Umfang und für einen begrenzten Zeitraum keinen Präsenzunterricht stattfinden zu lassen.
Alle behördlichen Maßnahmen zielen auf Vorsorge gegen die Verbreitung des Virus ab. So wurde entschieden, CO²-Ampeln anzuschaffen, die eine regelmäßige Belüftung der Klassenräume bei verbrauchter Luft sicherstellen sollen. Es wurden zwischenzeitlich 200 Stück CO²-Ampeln beschafft. Diese werden zunächst vorrangig in den Sporthallen aufgestellt. Für die restlichen Ampeln muss die Verteilung an die Schulen noch erfolgen.
Die Überprüfung der Lüftungssituationen in den Sporthallen hat ergeben, dass ein Großteil der 42 in Betrieb befindlichen Sporthallen weiterhin genutzt werden kann. Voraussetzung ist in den meisten Hallen neben verstärkter Fensterlüftung eine Installation von CO²-Ampeln und deren Beachtung durch das Lehrpersonal. Zurzeit finden bei sechs Hallen noch Überprüfungen vor Ort statt, um die Möglichkeit der Lüftungsumstellung zu eruieren bzw. die Voraussetzungen für den Weiterbetrieb sicherzustellen.

Bilanz Kommunaler Ordnungsdienst
Jede neue Coronaschutzverordnung zieht neue Aufgaben für den Kommunalen Ordnungsdienst nach sich: In der Anfangsphase der Corona Pandemie waren täglich 12 bis 14 Mitarbeiter des Ordnungsamtes ausschließlich für die Einhaltung der Corona SchVO im Dienst. Dieser ging dann von Montag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Dabei fielen durchschnittlich 625 Stunden je Woche an. Nach 10 Wochen wurde dann der zeitliche „Normalbetrieb“ wiederaufgenommen, aber der Aufgabenschwerpunkt Corona SchVO blieb.
Ab diesem Zeitpunkt wurden in den darauffolgende 19 Wochen wöchentlich ca. 500 Stunden geleistet. Insgesamt waren das 15.750 Stunden in 29 Wochen.
In der Bußgeldstelle sind bis zum 01.10.2020 insgesamt 543 Vorgänge zur CoronaSchVO eingegangen. Insgesamt beträgt das Volumen der erlassenen Bußgeldbescheide rund 131.000 Euro. Zusätzlich gab es mindestens doppelt so viele mündliche Ermahnungen und Verwarnungen. Darüber hinaus wurde eine große Anzahl vorwiegend telefonisch eingehender Beschwerden sofort über den Außendienst abgearbeitet. Eine statistische Auswertung dieser Einsätze war und ist allein auf Grund ihrer Vielzahl und des damit einhergehenden Zeitaufwandes bis heute nicht möglich.
Bei den Verstößen gegen die CoronaSchVO handelt es sich in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle um Verstöße gegen die Versammlungs- bzw. Kontaktbeschränkungen sowie an zweiter Stelle um Verstöße gegen das Mund- und Nasenschutzgebot.
Menschenansammlungen über das erlaubte Maß waren in der Anfangszeit das große Thema und ein absoluter Arbeitsschwerpunkt des KOD. Danach mussten alle erlaubten Öffnungen von Geschäften, Sportvereinen, Kirchen, Kinos, usw. bis zu den jetzt vor Kurzem gerichtlich erstrittenen Erlaubnissen der Prostitution im Vorfeld beraten, erlaubt und dann kontrolliert werden. Aktuell liegt die Hauptaufgabe in der Bearbeitung eingehender Beschwerden aus der Bevölkerung, die Kontrolle der Maskenpflicht auf Wochenmärkten sowie in Bussen der wupsi und seit kurzem die Kontrolle von privaten Feiern außerhalb der Wohnung.


Eine Eintscheidung, wie die Schulanfangszeiten angepasst werden, um den Bustransport zu entzerren, ist noch nicht getroffen worden.

1.770 Personen sind in Quarantäne

Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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