Bayer AG: BaFin setzt Geldbuße fest


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 21.08.2020 // Quelle: BaFin

Die BaFin hat am 17. August 2020 eine Geldbuße in Höhe von 340.000 Euro gegen die Bayer AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 33 Abs. 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Bayer AG hatte Stimmrechtsmitteilungen (Beim Covestro-Verkauf) nicht rechtzeitig abgegeben.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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