Ab 11. Mai: Bei Verstoß gegen die Maskenpflicht droht künftig ein Bußgeld


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 08.05.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Seit dem 27. April gilt gemäß CoronaSchVO die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes beim Einkaufen und im ÖPNV. Das Land hatte dazu jedoch keinen einheitlichen Bußgeldrahmen vorgegeben.

Die Kommunen und Kreise im Regierungsbezirk Köln haben sich darauf verständigt, bei Verstößen gegen die Mundschutzpflicht ein angemessenes Bußgeld festzulegen. Demnach wird in Leverkusen künftig ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro fällig, wenn beispielsweise in Geschäften, Arztpraxen, auf dem Wochenmarkt oder im ÖPNV keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.

Durch diesen Schritt wird die Bußgeldhöhe im Stadtgebiet Leverkusen mit dem bereits für den Rheinisch-Bergischen Kreis gültigen Wert harmonisiert.
Diese Regelung gilt in Leverkusen ab 11. Mai und orientiert sich dabei am unteren Rand der Bußgeldskala im Regierungsbezirk Köln.

Oberbürgermeister Uwe Richrath erläutert das Vorgehen: „Die meisten Menschen halten sich erfreulicherweise an diese für den Gesundheitsschutz so wichtige Vorsichtsmaßnahme in den Bereichen, wo sich viele Personen begegnen. Deshalb zielt die getroffene Festlegung nicht auf die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die sich verantwortungsbewusst verhalten. Wer aber diese wichtige Schutzmaßnahme bewusst außer Acht lässt, der muss wissen, dass ein Verstoß auch entsprechend geahndet werden kann.“

Nachtag vom 11.05.20
Die Leverkusen.com-Frage von Freitag: "Gibt es eine (ungefähre) Zahl in wieviel Fällen das Ordnungsamt in dieser und/oder letzten Woche das Ordnungsamt eine mündliche Verwarnung an einen Nicht-Masken-Träger ausgesprochen hat?" beantwortete die Stadtverwaltung heute folgendermaßen:
"im Rahmen der üblichen Kontrollgänge mussten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes seit Einführung der Maskenpflicht immer wieder vereinzelte mündliche Verwarnungen bei entsprechenden Verstößen ausgesprochen werden. Eine statistische Erfassung dazu erfolgt jedoch nicht."


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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