Um den Betrieb der kritischen Infrastruktur sicherzustellen, hat die Landesregierung NRW entschieden, dass ab Montag, 23. März, jede Person, die in kritischer Infrastruktur tätig ist, und eine Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit vorlegen kann, unabhängig von der familiären Situation einen individuellen Anspruch auf eine Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesbetreuungsangeboten hat. Das gilt analog für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6.
Es reicht damit, dass ein Elternteil eine entsprechende Bescheinigung bei der Schule oder Kindertagesstätte vorlegt. Es werden nicht länger zwei Bescheinigungen benötigt.
Schuldezernent Marc Adomat hat deshalb den Bereich Kinder und Jugend angewiesen, unverzüglich die Schulen sowie alle Träger der Jugendhilfe zu informieren (was nicht geschehen ist, aber auch nicht nötig ist, da nur Kinder bis zur sechsten Klasse und keine älteren Jugendlichen betroffen sind). Die Leitungen der Kindertagesstätten sollen sicherstellen, dass Montag, 23. März, alle Kindertagesstätten zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt sind und die Betreuung weiterer Kinder in der Kindertagesstätte, in der sie angemeldet sind, zu gewährleisten. Ist das in Ausnahmefällen nicht der Fall, kann der Bedarf bei der Fachberatung des Jugendamtes angemeldet werden. Tel.: 0214/406-5117.
Wegen des konkreten Betreuungsbedarfs sollten sich die Eltern mit ihrer angestammten Kindertagesstätte resp. Schule in Verbindung setzen. Eltern von Kindern, die bislang kein Betreuungsangebot wahrgenommen haben und einen Anspruch haben, bzw. einen Betreuungsplatz benötigen, sollten sich an das Jugendamt wenden. Tel.: 0214/406-5101 oder 51@Stadt.Leverkusen.de.
Weitere Informationen:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200320/index.html