Graslandbrandstufe 4: Grillen auch in ausgewiesenen Bereichen untersagt


Archivmeldung aus dem Jahr 2019
Veröffentlicht: 28.06.2019 // Quelle: Stadtverwaltung

In Leverkusen ist das Grillen auf öffentlichen Flächen mit Ausnahme eigens dafür ausgewiesener Bereiche nicht erlaubt. Da für das Leverkusener Stadtgebiet die Graslandbrandstufe 4 gemeldet wird, ist ab sofort aus Brandschutzgründen auch das Grillen an den dafür ausgewiesenen Bereichen

- in der Hitdorfer Laach
- an den Wupperwiesen
- zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher
- am Strandbereich des Großen Silbersees

untersagt.

Die jeweilige Brandgefährdungslage ergibt sich aus dem Brandgefährdungsindex des DWD für Köln-Stammheim (die auf das Leverkusener Stadtgebiet bezogen nächstgelegene Station). Dieser ist eingeteilt in fünf Graslandbrandstufen, von 1 (ungefährlich) bis 5 (extrem). Die Ermittlung des täglichen Wertes zur Graslandbrandstufe erfolgt durch den Fachbereich Recht und Ordnung.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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