In Leverkusen ist das Grillen auf öffentlichen Flächen mit Ausnahme eigens dafür ausgewiesener Bereiche nicht erlaubt. Da für das Leverkusener Stadtgebiet die Graslandbrandstufe 4 gemeldet wird, ist ab sofort aus Brandschutzgründen auch das Grillen an den dafür ausgewiesenen Bereichen
- in der Hitdorfer Laach
- an den Wupperwiesen
- zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher
- am Strandbereich des Großen Silbersees
untersagt.
Die jeweilige Brandgefährdungslage ergibt sich aus dem Brandgefährdungsindex des DWD für Köln-Stammheim (die auf das Leverkusener Stadtgebiet bezogen nächstgelegene Station). Dieser ist eingeteilt in fünf Graslandbrandstufen, von 1 (ungefährlich) bis 5 (extrem). Die Ermittlung des täglichen Wertes zur Graslandbrandstufe erfolgt durch den Fachbereich Recht und Ordnung.