Lebenshilfe Leverkusen fordert gesetzliche Vorgaben zur Begleitung behinderter Menschen im Krankenhaus


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 04.12.2018 // Quelle: Lebenshilfe

Der vierte Parlamentarische Abend der Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen stand in diesem Jahr unter dem Motto „Ehrenamt gestaltet Inklusion“. Im Rahmen der Gesprächsrunde wies die Vorsitzende der Lebenshilfe Leverkusen, Eva Lux MdL, darauf hin, dass die Assistenz von Menschen mit geistiger Behinderung in Krankenhäusern weitestgehend durch ehrenamtliches Engagement aufgefangen wird.

Noch immer ist die Aufnahme und Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung in Krankenhäusern etwas, was nur mangelhaft geregelt ist. Ohne ehrenamtliches Engagement von Angehörigen wäre dies kaum zu schaffen. „Menschen mit geistiger Behinderung benötigen gerade hier ihnen vertraute Personen, die auch als Dolmetscher auftreten, dass wir uns hier ehrenamtlich als Arbeitskreis engagieren zeigt, dass im System der Assistenz ein Problem besteht“, erklärte Lux. Sie forderte die Politik auf, die Finanzierung von hauptamtlichen Kräften bei der Begleitung behinderter Menschen freizugeben und Gesetzte zu verändern. Denn nicht immer können Angehörige die Assistenz von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus, schon aus beruflichen Gründen übernehmen. „Es darf aber auch nicht vom ehrenamtlichen Engagement einzelner abhängig sein“, so Lux.

Ein auf Initiative der Lebenshilfe Leverkusen unter dem Dach des Landesverbandes Lebenshilfe gegründeter Arbeitskreis Gesundheitsversorgung will hierzu mögliche Modelle entwickeln und Lösungswege aufzeigen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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