Bewohnerparken in Wiesdorf


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 23.02.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk C zum 01.04.2018 ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.

Der Bezirk C umfasst folgende Straßen:

Adolfsstraße
Albert-Einstein-Straße 2 bis 10 und 1 bis 9
August-Kekule-Straße
Carl-Duisberg-Platz
Carl-Leverkus-Straße 2 bis 78 und 1 bis 69
Dhünnstraße 56 bis 130 und 65 bis 123
Emil-Fischer-Straße
Hauptstraße 68 bis 120 und 67 bis 121
Kaiserstraße
Nobelstraße
Peter-Grieß-Straße

Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und bislang keinen Antrag erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr-Zulassungsstelle zu melden. Die Bewohner des Bezirkes C müssen ab 01.04.18 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.

Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk B versandt, da die alten Ausweise zum 01.03.2018 ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.

Zum Bezirk B zählen:

Adolfstraße 2-16 und 1-17
Albert-Einstein-Straße 12 und 11
Albert-Einstein-Straße 32--78 und 15--81
Arndtstraße
Berzeliusstraße
Bitterfelderstraße
Carl-Leverkusstraße 80 und 71
Dhünnstraße 132--174 und 125--147
Gerhard-Domagk-Straße
Große Kirchstraße 2-134 und 1--119
Hauptstraße 138--160 und 133--137
Kreuzhof
Niederfeldstraße

Der Fachbereich Bürger und Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr unter 0214/406-3637,-3696, -3632.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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