Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute in mündlicher Verhandlung die Klage der Stadt Leverkusen gegen die NETG-Gasleitung in der Nähe der Waldschule abgewiesen.
In der Sitzung vom 19.12.2016 hatte der Stadtrat beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2013 zu klagen.
Oberbürgermeister Uwe Richrath hatte schon damals auf die geringen Erfolgschancen der Klage hingewiesen und als einziger gegen die Klage gestimmt.