Der Erörterungstermin für den geplanten Neubau der Rheinbrücke Leverkusen ist Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, erhalten dabei die Gelegenheit, ihre eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen unter Leitung der Bezirksregierung Köln mit dem Antragsteller, d.h. dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, konstruktiv zu diskutieren.
Die Bezirksregierung Köln hat für die Erörterung eine volle Woche eingeplant. Der nicht öffentliche Termin findet vom 4. Juli bis zum 8. Juli 2016 in der Stadthalle in Köln-Mülheim statt. Die geplante Tagesordnung weist keine Aufteilung der 12 Tagesordnungspunkte auf einzelne Wochentage auf. Dies bietet jedem Teilnehmer die Gelegenheit, seine Aspekte ausreichend zu erörtern. Der aktuelle Stand der Tagesordnung kann fortlaufend auf Twitter unter @BezRegEvents und am Ende eines jeden Erörterungstages auf der Homepage der Bezirksregierung Köln und über Twitter unter @BezRegKoeln eingesehen werden.
Die Bezirksregierung Köln weist darauf hin, dass kein Einwender verpflichtet ist, am Erörterungstermin teilzunehmen. Auch ohne Teilnahme bleibt seine Einwendung im Verfahren erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Das Verwaltungsgericht Köln bestätigt der Bezirksregierung, dass die zeitliche und örtliche Terminierung der Erörterung keinen rechtlichen Bedenken unterliegt. Es führt dazu aus, dass ein Bürger keinen Anspruch darauf hat, dass die Planfeststellungsbehörde einen Erörterungstermin an bestimmten Tagen anberaumt. Denn in einem Planfeststellungsverfahren, an dem viele Einwender und Träger öffentlicher Belange beteiligt sind, können selten alle zeitlichen Interessen miteinander vereinbart werden.