Einzelhandelskonzept wird überarbeitet – Stärkung von Stadtteilzentren und wohnortnaher Versorgung besonders im Fokus


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 23.03.2016 // Quelle: Stadtverwaltung

Angesichts der Entwicklungen durch Online-Handel, Verkaufsflächenwachstum und zunehmende Discount-Orientierung steht die Einzelhandels-Branche insbesondere in den Innenstädten vor großen Herausforderungen. Um die einzelnen Stadtteilzentren zu stärken, eine wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und den Einzelhandel für Kunden und Verbraucher attraktiv zu erhalten, wird das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept überarbeitet.

Im Rahmen eines Pressegesprächs stellten Oberbürgermeister Uwe Richrath, Baudezernentin Andrea Deppe, Dr. Wolfgang Haensch (CIMA Beratung + Management GmbH) und Petra Cremer (Leiterin Fachbereich Stadtplanung) heute die Ziele des Konzepts und die weiteren Schritte vor.

Bisher stellen das Handlungsprogramm Einzelhandel aus dem Jahr 2002 und das Nahversorgungskonzept aus dem Jahr 2008 die Entscheidungs- und Handlungsgrundlage der Stadt Leverkusen im Bereich Einzelhandel dar. Beide sind mittlerweile veraltet. Zudem haben sich nicht nur gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen geändert, es hat sich vor allem die Struktur und räumliche Verteilung des Einzelhandelsangebotes im Stadtgebiet gewandelt.

Um diesen Veränderungen Rechnung tragen zu können und eine verlässliche Basis für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Leverkusen zu erhalten, ist eine Neubetrachtung notwendig. Das Konzept wird von dem Gutachterbüro CIMA Beratung und Management GmbH aus Köln erarbeitet und soll als Orientierungsleitfaden für Politik, Verwaltung und Unternehmen zur zukünftigen Entwicklung der Leverkusener Einzelhandelsstandorte dienen.
Darin wird u.a. betrachtet, wie im Stadtgebiet eine wohnungsnahe Versorgung sichergestellt werden kann, wie und wo zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet begründet abzugrenzen sind und welche Fehlentwicklungen im Einzelhandel vermieden werden sollen.

Gleichzeitig bildet es eine gutachterliche Grundlage für die planungsrechtliche Steuerung der Einzelhandelsentwicklung, z.B. zur Beurteilung von Bauvoranfragen und Bauanträgen. In diesem Zusammenhang wird gleichzeitig eine Konzeption für eine gezielte räumliche Steuerung von Vergnügungsstätten – also Spielhallen, Wettbüros, Nachtlokale, Diskotheken etc. − erarbeitet, für die es bislang noch kein stadtweites Konzept gegeben hat. Hier soll eine stadtweite, einheitliche und rechtssichere Beurteilungsgrundlage geschaffen werden, um Planungs- und Investitionssicherheit sowohl für die Verwaltung, als auch für private Akteure (Immobilienbesitzer, Betreiber, Bürger) zu erhalten.

Als erster Schritt werden zunächst die Einzelhandelsbestandsdaten aktualisiert. Dazu erfolgen Begehungen aller Einzelhandelsbetriebe durch Mitarbeiter des Planungsbüros, die die Verkaufsflächen nach Sortimenten erfassen. Ziel der Erhebung ist es, die bestehende Angebotssituation zu analysieren und mögliche Entwicklungspotentiale für ein bedarfsgerechtes Angebot in Leverkusen zu ermitteln.

Die Planungsexperten führen außerdem ab heute Passantenbefragungen in Wiesdorf, Opladen und Schlebusch durch, um qualitative Aussagen zur Angebotssituation zu erhalten und wichtige Rückschlüsse hinsichtlich Nachfrage und Kaufverhalten ziehen zu können. Zur Abgrenzung des Einzugsbereiches des Leverkusener Einzelhandels erfolgen zusätzlich in verschiedenen Betrieben Befragungen zum Kundenwohnort (Postleitzahl).

Im Rahmen der Aufstellung der Konzepte ist auch die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der betroffenen Institutionen, Organisationen und Verbände vorgesehen. Rund ein Jahr Bearbeitungsdauer ist eingeplant, bis die Konzepte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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