SPD für Tempo 10 im Elsaß-Lothringen-Viertel


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 29.02.2016 // Quelle: SPD

Die SPD hat folgenden Antrag auf Tempo an die Bezirksvertretung III gestellt:"

"Sehr geehrter Herr Bezirksvorsteher,

bitte setzen Sie folgenden Änderungsantrag zum Beschluss vom 29.01.2015, „Änderung der Geschwindigkeitsregelungen im Stadtgebiet“ (Vorlage 2014/0161) zu lfd. Nr. 17 der Anlage 3 (Wohngebiet Hagenauer Str., Metzer Str., Kolmarer Str., Mülhausener Str. und Diedenhofener Str.) auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung III am 21.04.2016:

Die im Wohngebiet Hagenauer Str., Metzer Str., Kolmarer Str., Mülhausener Str. und Diedenhofener Str. derzeit bestehende Tempo-30-Zone wird in eine Tempo-10-Regelung umgewandelt.

Begründung:
Das Bild des oben genannten Wohngebietes ist durch viele Familien mit Kindern geprägt. Die vormals bestehende Regelung der 7-km/h-Zone war für viele Anwohner bei der Standortfrage zur Familienplanung ausschlaggebend.

Durch die Heraufsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in den genannten Straßen auf 30 km/h ist nunmehr eine für die Anwohner und insbesondere deren Kinder, aber auch für bewegungseingeschränkte Senioren nicht zumutbare Risikoerhöhung eingetreten.

Die in einer „30er-Zone“ erforderlichen Sicherheitscharakteristika beiderseitige Bürgersteige, Vorhandensein von Schutzzonen für Kinder und die Möglichkeit des ungehinderten Ablaufs gegenläufigen Verkehrs sind hier in keiner Weise gegeben. Die überall anzutreffende geringe Straßenbreite und die verwinkelte Straßenführung bedingen eine schlechte Einsicht für Autofahrer und Passanten.

Ferner führt der durch die Stadt Leverkusen eingetragene empfohlene Schulweg vom Neubaugebiet der sogenannten „Bullenwiese“ durch einen Fußweg geradewegs auf die Metzerstraße. Somit sind neben den dort anwohnenden Kindern auch eine Vielzahl von täglich pendelnden Schülerinnen und Schülern durch die derzeit bestehende Regelung gefährdet.

Bei Gesprächen im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu diesem Thema am 27.2.2016 wurde den Anwohnern erläutert, warum eine Aufrechterhaltung der „Spielstraßen-Regelung“ mit einer Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h nicht mehr möglich war, da es sich um Durchgangsstraßen handelt.

Viele Eigentümer von Neubauten in besagtem Wohngebiet wiesen darauf hin, dass sie sich in der damaligen Planungsphase an baurechtliche Bedingungen einer Spielstraße halten und somit bauliche Beschränkungen akzeptieren mussten.

Die Einführung einer 10-km/h-Regelung stellt einen für alle Seiten akzeptablen Kompromiss dar.

Eine im Anhang beigefügte Unterschriftenliste der Anwohner bezieht sich aus o.g. Gründen auf ein ursprüngliches Begehren der Rückführung auf eine 7-km/h-Regelung, gilt jedoch nach Rücksprache mit den beim Ortstermin am 27.2.2016 anwesenden Anwohnern analog für die 10-km/h-Regelung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wolfgang Pockrand gez. Milanie Hengst
Fraktionsvorsitzender Ratsfrau"


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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