Da die Ausweise für den Bewohnerparkbezirk B zum 1. März 2016 ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung die neuen Anträge versandt.
Der Bezirk B umfasst folgende Straßen:
Adolfsstraße 2 – 16 und 1 - 17
Albert-Einstein-Straße 12 und 11
Albert-Einstein-Straße 32 – 78 und 15 - 81
Arndtstraße
Berzeliusstraße
Bitterfelder Straße
Carl-Leverkus-Straße 80 und 71 (beide Hausnr. gibt es - wie andere auch - nicht)
Dhünnstraße 132 – 174 und 125 - 147
Gerhard-Domagk-Straße
Große Kirchstraße 2 – 134 und 1 - 119
Hauptstraße 138 – 160 und 133 - 137
Kreuzhof
Niederfeldstraße
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk A versandt, da die alten Ausweise zum 1. Februar 2016 ablaufen werden. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 Euro.
Zum Bezirk A zählen:
Birkengartenstraße
Breidenbachstraße 6 – 54 und 19 – 51
Dönhoffstraße 28 – 92 und 1 – 101
Friedensstraße 2 – 36 und 3 – 43
Fr.-Ebert-Straße 94 – 132 und 27 und 191
Lichstraße 2 – 66 und 1 – 71
Montanusstraße
Moskauer Straße
Peschstraße
Schulstraße 2 – 52 und 1 – 31
Siebelplatz
Alle Bewohner, die in diesen Bezirken wohnen und entweder bislang keinen Antrag oder Ausweis erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Straßenverkehr zu melden. Die Bewohner des Bezirks A müssen ab dem 1. Februar 2016 mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen, wenn kein neuer Ausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Fachbereich Straßenverkehr ist telefonisch erreichbar von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14 bis 18 Uhr unter Tel. 0214/406 – 3637/3631/3632.