Safe Harbour ohne jegliche Übergangsmöglichkeit aufzuheben ist falsch


Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 06.10.2015 // Quelle: Axel Voss

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg zum Safe Habour-Abkommen erklärt der Europaabgeordnete Axel Voss als Berichterstatter der EVP-Fraktion für den EU-Verordnungsentwurf zum Datenschutz:

„Mit seinem Urteil stellt der EuGH klar, was das Europäische Parlament seit seinem NSA-Untersuchungsausschuss vor anderthalb Jahren wiederholt gefordert hat: Safe Harbour ist ungültig, da die Übermittlung der personenbezogenen Daten von Unionsbürgern in die USA nicht mehr als sicher eingestuft wird.

Ich befürworte die Aufhebung des Safe-Harbour-Mechanismus daher ausdrücklich! Dennoch muss der Datenfluss auf einer anderen verbesserten Grundlage funktionieren können. Deshalb kritisiere ich, dass der EuGH Safe Harbour ohne jegliche Übergangsmöglichkeit aufhebt - das bringt die Unternehmen in große rechtliche Schwierigkeiten.

Zudem weicht der Gerichtshof mit der Möglichkeit der Prüfung für nationale Datenschutzbehörden von dem für Europa so wichtigen Grundsatz der Einheitlichkeit des europäischen Rechts ab. Das ist schon daher schlecht, weil nun die nationalen Datenschutzbehörden die Gleichwertigkeit des grundrechtlichen Schutzes in den USA unterschiedlich auslegen können.

Seit zwei Jahren wird das Safe Harbour-Abkommen von der EU-Kommission mit den USA neu verhandelt. Die Verhandlungen kommen gut voran. Der Austausch von Daten zwischen Firmen in den USA und der Europäischen Union muss nun aber grundsätzlich neu geregelt werden. Und dies muss nun schnell geschehen, denn wir wollen unseren hohen Datenschutzstandards für die Bürgerinnen und Bürger genügen.“

Was ist Safe Habour? Nach EU-Recht dürfen personenbezogene Daten nur dann in Drittländer übermittelt werden, wenn sie dort geschützt sind. Im Juni 2000 hat die EU-Kommission entschieden, dass dies in den USA gewährleistet sei und damit als sogenannter sicherer Hafen gelte. Es ist verboten, Daten von EU-Bürgern in Ländern mit schwächeren Datenschutzregeln wie den USA zu speichern. Um aber den Internet-Verkehr mit den USA nicht zu gefährden, konnten dortige Unternehmen die Einhaltung von Mindeststandards zusichern und EU-Daten trotzdem speichern. Diesem „Safe Harbour“ genannten Programm sind tausende US-Konzerne beigetreten, darunter auch Facebook, gegen dessen Praktiken sich das heutige EuGH-Urteil richtet.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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