In einer Mitteilung an die Bezirksvertretungen hat die Stadtverwaltung heute mitgeteilt, daß sie nunmehr entlich einen weiteren Schritt in Richtung fahrradfreundliche Stadt gegen möchte
"Durch das Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 01.04.2013 wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die geänderte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) aus dem Jahr 2009 umzusetzen. Die VwV-StVO enthält deutlich weniger Voraussetzungen, die zur Öffnung einer Einbahnstraße für den Radverkehr erfüllt sein müssen als die bisherigen Verwaltungsvorschriften. Insbesondere die Bedingung, dass die Einbahnstraßenstrecke eine Bedeutung im Radwegenetz aufzuweisen hat, ist nach der neuen VwV-StVO nicht mehr Voraussetzung für die Öffnung der Einbahnstraße.
Somit sind bei der Öffnung von Einbahnstraßen gemäß § 39 VwV-StVO folgende Anforderungen zu prüfen:
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 30 km/h betragen.
- Eine ausreichende Begegnungsbreite muss vorhanden sein, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Lkw-Verkehr muss diese Breite mindestens 3,50 m betragen.
- Die Verkehrsführung muss im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich sein.
- Für den Radverkehr muss, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt werden.
Vor diesem Hintergrund wurden in 2013 im Auftrag der Verwaltung von einem Ingenieur-Büro die vorhandenen Einbahnstraßen in Leverkusen auf die Möglichkeit einer Öffnung für den Radverkehr untersucht und hierzu Empfehlungen ausgesprochen. Diese Empfehlungen wurden wiederum innerhalb der Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Polizei und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) auf Umsetzbarkeit überprüft.
In der als Anlage beigefügten Tabelle sind nunmehr die Einbahnstraßen aufgeführt, die ohne großen Markierungs- und Beschilderungsaufwand für den Radverkehr geöffnet werden sollen; diese Öffnungen werden beginnend in diesem Jahr sukzessive unter Berücksichtigung der finanziellen und personellen Möglichkeiten erfolgen.
Bei den übrigen Einbahnstraßen muss innerhalb der Verwaltung und gemeinsam mit der Polizei und dem ADFC noch eine abschließende Entscheidung über die Umsetzbarkeit getroffen werden. Über die Ergebnisse wird in einer weiteren z.d.A.: Rat-Mitteilung berichtet werden.
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129