Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr


Archivmeldung aus dem Jahr 2014
Veröffentlicht: 02.07.2014 // Quelle: Stadtverwaltung

In einer Mitteilung an die Bezirksvertretungen hat die Stadtverwaltung heute mitgeteilt, daß sie nunmehr entlich einen weiteren Schritt in Richtung fahrradfreundliche Stadt gegen möchte

"Durch das Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 01.04.2013 wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, die geänderte Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) aus dem Jahr 2009 umzusetzen. Die VwV-StVO enthält deutlich weniger Voraussetzungen, die zur Öffnung einer Einbahnstraße für den Radverkehr erfüllt sein müssen als die bisherigen Verwaltungsvorschriften. Insbesondere die Bedingung, dass die Einbahnstraßenstrecke eine Bedeutung im Radwegenetz aufzuweisen hat, ist nach der neuen VwV-StVO nicht mehr Voraussetzung für die Öffnung der Einbahnstraße.

Somit sind bei der Öffnung von Einbahnstraßen gemäß § 39 VwV-StVO folgende Anforderungen zu prüfen:

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