Parkregelungen im Bereich der BayArena wurden geändert


Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 11.04.2000 // Quelle: Stadtverwaltung

In einigen Straßen der Wohnsiedlungen, die sich im Nahbereich der BayArena befinden, wurden in letzter Zeit Parkregelungen geändert. So wurde in der "Schleswig-Holstein-Siedlung" eine Zonenbeschilderung aufgestellt, die besagt, dass Fahrzeuge nur auf markierten Stellflächen geparkt werden dürfen.

Nach vielfältigen Beobachtungen werden diese Regelungen insbesondere bei Veranstaltungen in der BayArena, der Wilhelm-Dopatka-Halle oder in der Eissporthalle häufig mißachtet. Dabei wird übersehen, dass durch dieses Verhalten andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden können.

Damit der Besuch von Veranstaltungen nicht durch die Erteilung eines "Knöllchens" getrübt wird, sollten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer beim Abstellen ihres Fahrzeugs unbedingt beachten,

  • dass das Fahrzeug komplett innerhalb einer markierten Fläche geparkt ist,
  • in engen Straßen (z.B. Lingenfeld oder Ratherkämp) Parken gar nicht erlaubt ist,
  • vor Grundstückseinfahrten - und in schmalen Straßen auch gegenüber von ihnen - nicht geparkt werden darf,
  • ein Parken im 5-Meter-Bereich von Kreuzungen und Einmündungen nicht zulässig ist.

Der Fachbereich Straßenverkehr wird die Einhaltung der Parkvorschriften bereits beim Spiel Bayer 04 gegen Borussia Dortmund am Samstag, 8. April, im Bereich der BayArena verstärkt kontrollieren und bei Verstößen entsprechend ahnden.
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Sport
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