Kein Schulfrei zur Sonnenfinsternis


Archivmeldung aus dem Jahr 1999
Veröffentlicht: 10.08.1999 // Quelle: Stadtverwaltung

Am Mittwoch, 11. August, kommt "Generelles Schulfrei" anläßlich der Sonnenfinsternis nicht in Betracht. Dies hat die Bezirksregierung Köln heute, 9. August, in einem Schreiben an die Schulämter und weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk mitgeteilt. Ebensowenig komme, so die Bezirksregierung, eine Einzelbeurlaubung von Schülerinnen und Schülern und auch nicht von Lehrkräften in Betracht.

Die Sonnenfinsternis könne im Unterricht behandelt und beobachtet werden. Dabei sollten folgende Maßregeln unbedingt beachtet werden:

Die Verwendung ungeeigneter Beobachtungsgeräte kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen.

  • Bei freier Sicht drohen bei Beobachtung der Sonnenfinsternis schwere Augenschäden bis zur Erblindung, wenn nicht rechtzeitig Vorkehrungen getroffen werden.
  • Der Blick auf die schmale Sonnensichel, die in Nordrhein-Westfalen sichtbar sein wird, kann die Netzhaut irreparabel zerstören, wenn nicht leistungsfähige Filter benutzt werden.

Folgende Sicherheitshinweise sind daher in den Schulen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrkräfte zu beachten:
  • Nie mit bloßem Auge oder Sonnenbrillen in die Sonne blicken.
  • Selbstgemachte Filter (z. B. berußte Glasscheiben, CD-Scheiben, geschwärzte Filme) sind gefährlich. Die Schutzfilter bei der Sonnenbeobachtung dürfen nur 0,01 % des Sonnenlichts durchlassen. Diese Werte werden beispielsweise von aluminiumbeschichteten Mylarfolien erreicht. Allerdings dürfen die Folien keine Beschädigungen aufweisen.
  • Niemals (auch nicht mit Sonnenfinsternisbrille) mit einem Fernglas, Teleskop oder einer Spiegelreflexkamera in die Sonne (auch nicht in die Restsonne) blicken. In Sekundenbruchteilen würde das Augenlicht irreparabel zerstört.
  • Bei Beobachtungen mit Instrumenten empfiehlt sich die Projektionsmethode.
  • Ergänzend weist der Fachbereich Schulen darauf hin, daß die Verantwortung für Schüler, die sich während der Sonnenfinsternis auf dem Heimweg befinden, bei den Erziehungsberechtigten liegt.

Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 751

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen