Außer Spesen nichts gewesen


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 03.08.2011 // Quelle: Polizei

Hinreichend bekannt: "Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind..." In der Wertigkeit höchstens knapp dahinter rangiert bei dem ein oder anderen offenbar sein Privatparkplatz. Und da nun diese "geistreichen Prioritäten" zweier Fahrzeughalter im Einzelfall offenbar schier unvereinbar sind, werden halt Polizeikräfte gebunden und Steuergelder sinnlos verprasst.

So geschehen am Dienstag (02. August) in Leverkusen. Gegen 20.30 Uhr ruft von einer Tankstelle an der Wöhlerstraße aus der über alle Maßen erboste Halter (45) eines VW Golf bei der Polizei an: "Mein Auto ist beschädigt worden. Die Windschutzscheibe ist mit einem Eddingstift derart verunreinigt, dass ich nicht mehr durchschauen kann. Die Farbe lässt sich nicht mehr entfernen", so der aufgebrachte Geschädigte weiter.

Da er sich - in dieser offenbar prekären Lage nachvollziehbar - außerstande sah, das demzufolge nicht mehr verkehrssichere Fahrzeug zur Wache zu bewegen, wurde ein Streifenwagen zum Tatort entsandt.

Beim Eintreffen auf dem Tankstellengelände bot sich den eingesetzten Beamten dann folgendes Bild: Der schwarze Golf stand auf der - mit Markierung und Beschilderung - klar und deutlich als Privatparkplatz des Tankstellenpächters (70) ausgewiesenen Stellfläche. Neben seinem "mutwillig beschädigten" Volkswagen wartete der 45-Jährige und wies auf die Windschutzscheibe. Und dort waren denn auch tatsächlich ganze zwei Striche erkennbar, die zuvor mit einem schwarzen Filzstift aufgebracht worden waren. Schon mit bloßem Fingerdruck ließ sich der "Schaden" beheben.

Ja, er habe sein Auto auf dem Privatparkplatz des Tankstellenpächters abgestellt, räumte der Golffahrer ein. Und dass das nicht in Ordnung sei, wisse er auch. Nun aber wolle er angesichts der von dem 70-jährigen verursachten Schmiererei Strafantrag wegen Sachbeschädigung stellen.
Darauf bestehe er.

Währenddessen kam der solchermaßen Beschuldigte hinzu, der sich unumwunden als Täter "outete". Es sei schließlich schon des Öfteren vorgekommen, dass der 45-Jährige falsch geparkt habe, so der Senior.
Er habe den Golf auch schon mal abschleppen lassen, sei dann allerdings auf den Kosten sitzengeblieben, so der Leverkusener weiter. Darum wolle auch er nunmehr die Polizei einschalten - und Strafanzeige wegen Nötigung gegen den Falschparker erstatten.

Die rechtliche Bewertung dieses Sachverhalts seitens der eingesetzten Polizisten fiel jedoch nicht im Sinne der beiden Geschädigten - und in Personalunion beider Tatverdächtigen - aus: Weder eine Sachbeschädigung, noch eine Nötigung vermochten die Uniformierten hier zu erkennen. Strafanträge holten die Polizisten folgerichtig keine ein. Die Streithähne wurden jedoch auf den Zivilrechtsweg hingewiesen.

Etwas mehr soziale Kompetenz einerseits und etwas weniger Kleingeist andererseits hätte der hieran sicher nicht interessierten Öffentlichkeit den Aufwand für diesen vergleichsweise blödsinnigen Polizeieinsatz erspart.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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