Änderungen beim Elterngeld


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 05.12.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Eltern, die zurzeit Elterngeld beziehen und bei Ihrem Antrag auf Elterngeld den Zeitraum des Bezuges auf zwei Jahre verteilt haben (Verlängerungsoption) und außerdem Arbeitslosengeld II bekommen, empfiehlt es sich, jetzt schnell zu handeln.

Ab Januar 2011 wird Elterngeld auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Der Betrag, den dieser Personenkreis auch weiterhin als Elterngeld erhält, wird dann aber von den üblichen Leistungen durch die Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) abgezogen.
Noch bis Ende Dezember können entsprechende Widerrufe eingereicht werden.

Auch Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag erhalten und vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt haben, sollten sich unbedingt noch im Dezember 2010 über die Möglichkeiten bei der Errechnung des Elternfreibetrages von der Elterngeldstelle beraten lassen.

Die Elterngeldstelle hat in den letzten Wochen bereits zahlreiche Eltern informiert und beraten, konnte aber nicht alle Betroffenen erreichen. Das Frauenbüro der Stadt Leverkusen empfiehlt daher den betroffenen Eltern sich schnellstmöglich an ihre zuständige Elterngeldstelle zu wenden.

Aufgrund der anstehenden Feiertage sollten Betroffene umgehend handeln.

Nähere Auskünfte gibt es im Frauenbüro unter der Telefonnummer: 02 14/4 06-83 04 und in Ihrer zuständigen Elterngeldstelle. Ansprechpartner ist Herr Wirtz, der unter 02 14/4 06-50 20 oder per E-Mail, karl-heinz.wirtz@stadt.leverkusen.de zu erreichen ist.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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