Lagerung von Drogerieartikeln von Anfang an bekannt


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 10.12.2009 // Quelle: Rossmann

Angesichts verschiedener Presseveröffentlichungen, in denen Vertreter der Stadt Leverkusen und der Firma Currenta öffentlich behaupten, bei der Bearbeitung des Bauantrags der Firma Rossmann (bzw. deren Tochterfirma Manola GmbH & Co. KG, der eigentlichen Grundstückseigentümerin) sei nicht bekannt gewesen, dass in dem Lager in Leverkusen-Hitdorf wassergefährdende Stoffe gelagert werden sollen, sieht sich Rossmann zu einer Richtigstellung der Ereignisse in chronologischer Folge veranlasst. Überraschend für Rossmann ist insbesondere ein Interview, in dem ein Vertreter der Unteren Wasserbehörde (UWB) behauptet, es habe „keine Beteiligung der UWB an einem seitens der Firma Rossmann gestellten Bauantrag gegeben“. Tatsächlich war die Stadt Leverkusen frühzeitig und vollumfänglich über die Einlagerung von wassergefährdenden Stoffen informiert. Die Stellungnahme der UWB zum Bauantrag für das Lager Leverkusen-Hitdorf legt Rossmann hier unter anderem vor.

Chronologie des Genehmigungsverfahrens
22.03.2007 Mit Bauantrag vom 22.03.2007 teilte Rossmann (Manola) der Stadt Leverkusen mit, dass in dem geplanten Lager neben Einzelhandelsprodukten auch Drogerie- und Non-Food-Artikel gelagert werden sollen (Anlage I/8 zu BauPrüfVO, Blatt 1). In der ebenfalls beigefügten Betriebsbeschreibung vom 19.03.2007 teilt Rossmann (Manola) unter der Überschrift „3. Lagergut“ mit:
„Das Lagergut besteht überwiegend aus Einzelhandels- und Drogerieartikeln wie Toilettenpapier, Küchenrollen, Displayware, Reinigungsmittel, Körperpflegeprodukte, Non food, etc.“.
Die Stadt Leverkusen ist daher frühzeitig und vollumfänglich über die Einlagerung von wassergefährdenden Stoffen informiert gewesen.
28.03.2007 Die Stadt Leverkusen teilt Rossmann (Manola) mit Schreiben vom 28.03.2007 mit, dass der Bauantrag unvollständig sei, weil eine „Genehmigung gem. Wasserschutzgebietsverordnung fehlt“.
Ferner teilt die Stadt in diesem Schreiben mit, dass „im Rahmen der Prüfung“ des Antrags „folgende Fachbereicht beteiligt“ werden: „Fachbereich 323 – Wasser/Abfall“
05.04.2007 Die Stadt Leverkusen erlässt eine Teilbaugenehmigung. Der Fachbereich 323 (Untere Wasserbehörde) verfasst unter dem 05.04.2007 eine Stellungnahme zur Teilbaugenehmigung der Stadt Leverkusen für das Rossmann-Lager in Leverkusen-Hitdorf, die Bestandteil der Teilbaugenehmigung ist. In dieser Stellungnahme heißt es auf S. 2:
„Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind der Unteren Wasserbehörde sofort mitzuteilen.“
Auf S. 3 dieser Stellungnahme wird weiter wörtlich mitgeteilt:
„Gemäß § 5 Abs. 6 der Wasserschutzgebietsverordnung Leverkusen-Hitdorf ist eine gesonderte wasserrechtliche Genehmigung neben der einvernehmlich erteilten baurechtlichen Genehmigung nicht erforderlich.“
Die Firma Rosssmann (Manola) durfte daher davon ausgehen, dass der Stadt Leverkusen die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in dem geplanten Lager bekannt war, und dass es keine weiteren Genehmigungen nach der Wasserschutzgebietsverordnung Leverkusen-Hitdorf erforderlich waren.
19.06.2007 Die neue "Verordnung über Anlangen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS)“ vom 19.06.2007 tritt für NRW in Kraft und ersetzt die VAwS vom 20.03.2004. Nach dieser neuen VAwS wäre das Lager von Rossmann in Hitdorf vollständig genehmigungsfähig. Dies liegt daran, dass man mittlerweile bautechnisch in der Lage ist, durch Bodenwannen und Löschwasserauffangvorrichtungen Lager so zu bauen, dass der Austritt wassergefährdender Stoffe selbst im Falle eines Großbrandes ausgeschlossen ist. Nach der neuen VAwS sind in den weiteren Zonen von Schutzgebieten Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen daher zulässig, "die ein ausreichend bemessenes Rückhaltevolumen aufweisen" (§ 5 Abs. 2 VAwS vom 19.06.2007). Die Wasserschutzgebietsverordnung wurde diesem Stand von Wissenschaft und Technik jedoch nicht angepasst.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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