Noch bis zum Jahresende haben Tankstellenbetreiber Zeit, vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sanierungsmaßnahmen an ihren Anlagen vorzunehmen. Damit die Auflagen von allen Betroffenen rechtzeitig erfüllt werden können, weist das Umweltamt, Untere Wasserbehörde, erneut auf die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, die aufgrund einer wasserrechtlichen Verordnung vorzunehmen sind, hin:
Tankstellen und Eigenverbraucher-Tankstellen müssen bis zum 31. Dezember 1998 den wasserrechtlichen Anforderungen entsprechend nachgerüstet werden. Hierzu gehören Maßnahmen des vorbeugenden
Eine Verlängerung der Sanierungsfrist ist grundsätzlich nicht möglich. Die Wasserbehörde ist berechtigt, bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben von ordnungsbehördlichen Maßnahmen - bis hin zu einer Stillegung der Anlagen - Gebrauch zu machen.
Für Tankstellen und Eigenverbraucher-Tankstellen im Leverkusener Stadtgebiet bietet das Umweltamt über die Beratung zusätzlich Merkblätter zur Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sowie weitere Informationen an, die unter den Telefonnummern 02 14/4 06-32 18, -32 19, und -32 20 angefordert werden können.