Die Parkausweise für den Bewohnerparkbezirk D verlieren zum 30. April ihre Gültigkeit. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung vor wenigen Tagen neue Anträge versandt.
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für den Bezirk C versandt, da die alten Ausweise zum 31. März ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 .
Der Bezirk D umfasst die Straßen Adolf-Baeyer-Straße, Am Büchelter Hof, August-W.-V.-Hofmann-Straße, Clemens-Winkler-Straße, Dhünnstraße von Hausnummer 2 bis 54 und 1 bis 63, Fr.-Ebert-Platz 1004 bis 1006 und 1005 bis 1007, Johannes-Wislicenus-Straße, Kaiserplatz, Liebigstraße, Van´t-Hoff-Straße, sowie Viktor-Meyer-Straße