Gefährdung von kommunalen Leistungen/Einrichtungen


Archivmeldung aus dem Jahr 2003
Veröffentlicht: 17.10.2003 // Quelle: Stadtverwaltung

Der strikte Konsolidierungskurs, den die Kommunen in Deutschland seit nunmehr einem Jahrzehnt verfolgen, hat vielerorts bereits zu schmerzhaften Einschnitten in das kommunale Leistungsangebot geführt. Trotz rapide ansteigender Sozialausgaben ist es den Kommunen gelungen, ihre Gesamt-Ausgaben auf dem Niveau von 1992 zu halten.

Dies hatte zwangsläufig zur Folge, dass die Attraktivität der Städte und Gemeinden und die Qualität der kommunalen Infrastruktur Schaden genommen haben. Ein Scheitern der längst überfälligen Gemeindefinanzreform hätte in vielen Städten und Gemeinden jedoch Einschnitte zur Folge, wie sie dieses Land noch nicht gesehen hat.

Wenn es bis zum 1. Januar 2004 keine nachhaltige Verbesserung der Finanzen der Städte und Gemeinden geben wird, tragen Bund und die Länder die volle politische Verantwortung

* für massive Einschnitte in die öffentlichen Dienstleistungen auf örtlicher Ebene,
* für einen Investitionsstopp in immer mehr Städten und Gemeinden,
* für einen fortschreitenden Verfall der Infrastruktur,
* für die Schließung von Einrichtungen und
* für die Streichung freiwilliger Leistungen.

Einige Beispiele für gefährdete bzw. bereits geschlossene Einrichtungen in den Städten und Gemeinden:

* Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und “Frauen-Notrufe“
* Schulpsychologische Dienste
* Bildungs- und Weiterbildungsberatungsstellen
* Bildstellen/Medienzentren
* Schulbibliotheken
* Einrichtungen für die Kinderbetreuung
* Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche
* Sucht- und Drogenberatungsstellen
* Schuldnerberatung
* Obdachlosenhilfe
* Sportanlagen
* Schwimmbäder


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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