Tollwut-Impfaktion


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 10.05.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

Am 10. Mai wird die zweite Tollwut-Impfung für Füchse mit dem Hubschrauber fortgesetzt.

In einer ersten Aktion legten die Jäger seit Mitte April 850 Köder in Grünzonen, Parks, Gartenanlagen und auf Friedhöfen aus. Vom Hubschrauber wurden bereits am 22. April 750 Köder über den unbewohnten Gebieten Leverkusens abgeworfen wurden.

Immunisiert werden die Füchse durch spezielle Impfstoffköder. Der Impfstoff steckt in einer Kunststoffkapsel mit Aludeckel. Die Kapsel ist von einer braunen Masse umgeben, die rund geformt ist, einen Durchmesser von vier Zentimeter hat und einen für den Fuchs angenehmen starken Fett- und Fleischgeruch verbreitet. Der Impfstoff ist speziell für die Füchse entwickelt worden und wirkt auch nur bei ihnen immunisierend.

Die Köder dürfen nicht berührt werden! Wer mit dem Impfstoff in Kontakt kommt, muss sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen und sicherheitshalber seinen Arzt befragen.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff prinzipiell ungefährlich. Hunde- und Katzenhalter sind aufgefordert sicherzustellen, dass ihre Lieblinge bis zum 27. Mai nicht frei und unbeaufsichtigt herumlaufen. Hunde sind an der Leine zu führen.

Damit der Impferfolg nicht gefährdet wird, muss sichergestellt sein, dass kein Hund einen Köder aufnimmt. Dies ist auch zum Schutz der Hundehalter in deren eigenem Interesse von größter Bedeutung. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Köder von Hunden gefressen und zu Hause erbrochen wurden. Dabei ist es zum Kontakt der Hundehalter mit dem Inhalt der Impfstoffkapsel gekommen. In der Folge waren Untersuchungen und mehrfache Impfungen der betroffenen Hundehalter erforderlich.

Das gesamte Stadtgebiet Leverkusen ist nach wie vor tollwutgefährdeter Bezirk. Das Veterinäramt weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde und Katzen gegen Tollwut zu impfen sind. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, muß es eingeschläfert werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn Hund oder Katze unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Daher nochmals die Aufforderung des Veterinäramtes Hunde und Katzen unbedingt einmal jährlich gegen Tollwut schutzimpfen zu lassen.

Für weitere Informationen liegt im Veterinäramt der Stadt, Miselohestraße 4, ein ausführliches kostenloses Merkblatt aus. Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter der Telefon-Nummer 02 14/4 06-39 01. In dringenden Fällen ist der Amtstierarzt über die Feuerwehr, Telefon 02 14/7 50 50, zu erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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