Tollwut-Impfaktion Frühjahr 2002


Archivmeldung aus dem Jahr 2002
Veröffentlicht: 12.04.2002 // Quelle: Stadtverwaltung

In den kommenden fünf Wochen findet wieder eine besonders intensive Tollwutbekämpfung durch eine gezielte und flächendeckende Impfung der Füchse gegen die Tollwut statt. Die Beköderung der Füchse erfolgt im gesamten Stadtgebiet, das nach wie vor tollwutgefährdeter Bezirk ist.. Die Köder werden zum Teil aus der Luft und zum Teil am Boden ausgebracht. Der Abwurf der Köder aus dem Hubschrauber erfolgt am 18. April und zwischen dem 13. und 17. Mai. Die Leverkusener Jäger werden vom 13. bis 29. April unterwegs sein, um die Köder in Grünzonen, Parks, Gartenanlagen und auch auf Friedhöfen auszulegen.

Die Jäger erfüllen hierdurch gemeinsam mit dem Fachbereich Veterinärmedizin eine wichtige Aufgabe zum Wohl der Menschen und für die Gesundheit der Tiere.

Der Impfstoff steckt in einer Kunststoffkapsel mit Aludeckel. Die Kapsel ist von einer braunen Masse umgeben, die rund geformt ist, einen Durchmesser von vier Zentimeter hat und einen für den Fuchs angenehmen starken Fett- und Fleischgeruch verbreitet. Der Impfstoff ist speziell für die Füchse entwickelt worden und wirkt auch nur bei ihnen immunisierend.

Die Köder dürfen nicht berührt werden! Wer mit dem Impfstoff in Kontakt kommt, muss sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen und sollte den Arzt befragen.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff prinzipiell ungefährlich. Es ist aber unbedingt darauf zu achten, dass Hunde und Katzen in der Zeit vom 13. April bis 27. Mai nicht frei und unbeaufsichtigt herumlaufen und Hunde an der Leine geführt werden.

Damit der Impferfolg nicht gefährdet wird, dürfen Hunde, auch im Interesse der Hundehalter, keinen Köder aufnehmen. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Köder von Hunden gefressen und zu Hause erbrochen wurden. Durch den Kontakt der Hundehalter mit dem Inhalt der Impfstoffkapsel wurden Untersuchungen und mehrfache Impfungen der betroffenen Hundehalter erforderlich.

Zusatzinformation:

Nach wie vor sind Hunde und Katzen gegen Tollwut zu impfen. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, muß es eingeschläfert werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn Hund oder Katze unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Daher nochmals die Aufforderung des Veterinäramtes Hunde und Katzen unbedingt einmal jährlich gegen Tollwut schutzimpfen zu lassen.

Für weitere Informationen liegt im Fachbereich Veterinärmedizin der Stadt, Miselohestraße 4, ein ausführliches kostenloses Merkblatt aus. Auskünfte erteilt das Veterinäramt unter der Telefonnummer
02 14/4 06-39 01. In dringenden Fällen ist der Amtstierarzt über die Feuerwehr, Telefon 02 14/7 50 50, zu erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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