Kontrollen an Bushaltestellen


Archivmeldung aus dem Jahr 2001
Veröffentlicht: 19.10.2001 // Quelle: Polizei

Die neuen Vorschriften zum richtigen Verhalten an Bushaltestellen gelten schon seit dem 1. August 1995, doch kaum ein Verkehrsteilnehmer nimmt sie zur Kenntnis. Daher hat die Leverkusener Polizei in Zusammenarbeit mit der Deutschen Verkehrswacht am Freitag eine Kontrolle an vier Haltestellen im Stadtgebiet durchgeführt.
Dabei wurde bei 52 Fahrzeugen die Geschwindigkeit gemessen. 35 Fahrzeugführer waren zu schnell, lagen aber noch im Toleranzbereich. Ein Pkw-Fahrer fuhr mit 47 km/h am Linienbus vorbei, der die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte. Er muss jetzt mit einem Fahrverbot von einem Monat und einer Geldbuße von 250,-DM rechnen.
Mit 39 km/h fuhr der Fahrer eines Sattelzuges in die Kontrollstelle. Ihn erwartet nun eine Geldbuße von 200,-DM.

Hier noch einmal die Regeln zum richtigen Verhalten an Bushaltestellen:
-Fährt der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf die Haltestelle zu, gilt Überholverbot.
-Steht der Bus an der Haltestelle oder in der Haltebucht mit eingeschaltetem Warnblinklicht darf nur mit Schrittgeschwindigkeit ( 7 km/h) vorbeigefahren werden. Diese Vorschrift gilt auch für den Verkehr, der dem Bus entgegenkommt !
Fahrgäste dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.
Natürlich gelten diese Vorschriften auch für Motorrad-, Mofa- und Radfahrer.

Auch in Zukunft wird die Polizei diese Kontrollen fortsetzen und das Verhalten der Verkehrsteilnehmer an Haltestellen überprüfen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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