Leserbrief

Zum Artikel "Auschwitz 1998" aus POLITEIA Nr. 186

Mit Schaudern habe ich den Artikel gelesen, den ein gewisser K.R. in Ausgabe 186 verbrochen hat. Es handelt sich um die Polemik, und etwas anderes ist das wohl kaum, mit der Überschrift "Auschwitz 1998".
Insbesondere zwei Kritikpunkte an diesem Machwerk halte ich für angebracht.
Zum ersten ist das angesprochene Urteil vor allem zum Schutz der Frauen ausgesprochen worden, die einen solchen Eingriff vornehmen lassen wollen. Gerade ein solch katholisches Bundesland wie Bayern ist nicht gerade mit Ärzten gesegnet, die Abtreibungen durchführen. Daher würde eine solche "Abtreibungsquote" dazu führen, daß die Frauen ins benachbarte Ausland fahren würden, um dort den Eingriff vornehmen zu lassen. Im besten Falle wäre dies Österreich, im schlechtesten ein Land wie Tschechien, das, trotz aller Fortschritte in letzter Zeit nicht gerade höchsten Ansprüchen medizinischer Kunst genügt.
Die gesundheitlichen Folgen eines solchen "Abtreibungstourismus" wären somit unabsehbar. Und es liegt auf der Hand, daß die betroffenen Frauen die Abtreibung so oder so durchführen werden. Warum also nicht in ihrer Nähe? Aus diesen und anderen Gründen, die den mir gegebenen Rahmen sprengen würden, halte ich es für geradezu beschämend, wenn ein solch verwirrter Mensch wie K.R. sein Forum für diese Art der Polemik gerade in Eurem Blatt, das ich im übrigen sehr schätze, bekommt.
Allerdings habe ich den Eindruck, daß K.R. ein generelles Problem mit Abtreibungen hat, und er dieses Urteil nur als willkommenen Anlaß sah, eben diese Meinung zu verbreiten. In diesem Fall seid ihr leider auf eine Art "Mogelpackung" hereingefallen.
Der zweite Punkt ist nicht minder schlimm. Der Vergleich dieses Urteils des höchsten Gerichts unseres Rechtsstaates mit dem Holocaust ist eine dermaßen anwidernde Verharmlosung des Holocausts, daß es einem fast die Schuhe auszieht. Es ist bücherfüllend und hier nicht angemessen, die Grausamkeiten zu beschreiben und analysieren, die zwischen 1933 und 1945 von den Nazis an Juden, politischen Gegnern, Homosexuellen, Behinderten oder anderen Bevölkerungsgruppen verübt wurden. Leider scheint K.R. damals in Geschichte geschlafen zu haben, denn ansonsten würde auch ihm klar werden, wie verabscheuungswürdig ein solcher Vergleich ist.
Zum Schluß möchte ich noch sagen: "Wehret den Anfängen, und laßt solche Verharmlosungen nicht unkommentiert im Raume stehen".