Das Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwlatung gestattet.
Das Mitführen von Hunden auf den Friedhof ist untersagt
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Kein Winterdienst!
Das Begehen der Freidhofswege bei Schne und Eisklätte geschieht auf eingene Gefahr!
Friedhofsverwlatung
Hier gilt die StVO
Aufnahmedatum: 09.11.2013
Stadtteil: Bergisch Neukirchen