Das Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Friedhofsverwlatung gestattet.
Das Mitführen von Hunden auf den Friedhof ist untersagt
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Aufnahmedatum: 09.11.2013
Stadtteil: Bergisch Neukirchen