Leverkusen
Jugendschutzkontrollen werden wieder verstärkt
Aus Gründen der Gefahrenabwehr und Vorsorge werden zukünftig im Rahmen der
Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei Leverkusen, dem Fachbereich Recht
und Ordnung und dem Fachbereich Jugend wieder verstärkt
Jugendschutzkontrollen in Leverkusener Gaststätten, Spielhallen und Discotheken, aber auch beim Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche, durchgeführt.
Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen gehören zu den wichtigsten
Aufgaben und Pflichten der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend verdeutlichen den Auftrag
des Staates und der Gesellschaft, Eltern und Erzieher in der Erfüllung ihrer
Aufgaben zu unterstützen und das Recht des Kindes auf Erziehung zu sichern.
Diese Bestimmungen wollen nicht junge Menschen bestrafen, sondern wenden
sich zunächst an den Erwachsenen. Sie wollen ihn anzuhalten, nachteilige
Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen abzuwenden.
Mit dem Jugendschutzgesetz sollen alle Kinder und Jugendlichen in der
Öffentlichkeit vor Gefahren und schädlichen Einflüssen geschützt werden. Das
Gesetz unterscheidet dabei zwischen Kindern und Jugendlichen. Im Sinne des
Gesetzes sind Kinder alle Minderjährigen unter 14 Jahren. Jugendlicher ist, wer 14,
aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Folgende wichtigsten Regelungen sind hierin
enthalten:
- Aufenthalt an jugendgefährdenden Orten
- Aufenthalt in Gaststätten und Spielhallen
- Abgabe und Verzehr von alkoholischen Getränken
- Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen
- Zugang zu Videokassetten
- Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen
- Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit
- Rauchen in der Öffentlichkeit
Probleme bestehen aus jugendschutzrechtlicher Sicht in Leverkusen auch beim
Verkauf von Alkohol an Kinder und Jugendliche – insbesondere in der Nähe von
Schulen – und bei den Treffpunkten von Jugendlichen an Kinderspielplätzen im
Stadtgebiet. Auch in diesen Bereichen wird die Überwachung durch die Polizei und
den Fachbereich Recht und Ordnung intensiviert. Das Jugendschutzgesetz
appelliert zunächst an die Einsicht und die Vernunft der Geschäftsleute und
Veranstalter. Sollten dennoch bei Kontrollen vorsätzliche oder fahrlässige
Verstöße gegen die Bestimmungen festgestellt werden, so müssen die
Gewerbetreibenden mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Quelle: Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 11.05.2000
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Letzte Änderungen: 12.05.2000