Köln (ots) -
Als Teil einer bundesweiten Mindestlohnprüfung, kontrollierten mehr als 100 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Kölner Zolls am 13. März 2025 über den ganzen Tag gezielt Restaurants, Imbissbetriebe, Sicherheitsdienste und Kioske. Auch Beschäftigte der Bezirksregierung Köln aus dem Bereich Arbeitsschutz, der Steuerfahndung sowie des Ordnungs- und Ausländeramtes waren an den Kontrollen beteiligt.
Überprüft wurden:
In Köln: 13 Geschäfte und 47 Personen
in Bonn: 5 Geschäfte und 26 Personen
in Leverkusen: 5 Geschäfte und 9 Personen
im Rhein-Sieg-Kreis (Eitorf, Meckenheim, Hennef, Rheinbach,
Troisdorf und Sankt Augustin): 9 Geschäfte und 37 Personen
im Rheinisch-Bergischen Kreis (Burscheid, Bergisch Gladbach und
Overath): 6 Geschäfte und 12 Personen
im Oberbergischen Kreis (Lindlar, Wiehl, Bergneustadt und
Gummersbach): 6 Geschäfte und 16 Personen
im Rhein-Erft-Kreis (Frechen, Pulheim und Bedburg): 5 Geschäfte
und 21 Personen
"In verschiedenen Restaurant- und Imbissbetrieben stießen wir auf eine Frau und sechs Männer, die ohne die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden. Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen die Arbeitgeber der illegal Beschäftigten. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheiden jetzt die zuständigen Ausländerbehörden", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.
Die detaillierte Bilanz der Maßnahme:
7 illegal Beschäftigte wurden in Restaurant- oder
Imbissbetrieben angetroffen (zwei Vietnamesen im Alter von 23 und 36
Jahren in Köln, eine 55-jährige Usbekin und ein 32-jähriger Türke in
Bonn, ein 32-jähriger Inder in Sankt Augustin, ein 25-jähriger
Albaner in Overath, ein 54-jähriger Chinese in Frechen).
Bei 6 angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass
sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und
somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden (4 in Bonn, eine
im Rheinisch-Bergischen Kreis, eine im Rhein-Erft-Kreis).
In 3 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht
der Mindestlohn gezahlt wird (3 im Rhein-Erft-Kreis).
Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt
es in 6 Fällen Anhaltspunkte (4 im Rhein-Erft-Kreis, 2 in Bonn).
9 Arbeitgeber führten nicht die durch das Mindestlohngesetz
vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen für ihre Beschäftigten (4 im
Rhein-Erft-Kreis, 3 in Köln, 2 im Rheinisch-Bergischen Kreis)
"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht nicht selten tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Arbeitgebern notwendig", erläutert Ahland.
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Tags: NRW, Schwarzarbeit, Zoll, Kriminalität