Wiederaufbauhilfe für Flutgeschädigte: Antragsfrist deutlich verlängert

11.07.2023 // Quelle: Stadtverwaltung

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Wiederaufbauhilfe für Flutgeschädigte in Leverkusen: Antragsfrist bis 30. Juni 2026 verlängert. Stadt bietet telefonische und persönliche Beratung zur Beantragung der staatlichen Wiederaufbauhilfen. Auch Vereine können Unterstützung beantragen. Weitere Informationen beim Malteser Hilfsdienst und online auf den Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen und des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales.

Vor zwei Jahren haben im Juli 2021 der Starkregen und das anschließende Hochwasser in Leverkusen große Schäden verursacht. Um den Wiederaufbau von privater und staatlicher Infrastruktur zu unterstützen, legten Bundesregierung und Landesregierungen einen Wiederaufbaufonds auf. Ursprünglich konnten Flutgeschädigte bis zum 30. Juni 2023 Erstanträge für diesen Wiederaufbaufonds stellen. Auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat wurden die Antragsfristen deutlich verlängert: bis zum 30. Juni 2026.

Unterstützung telefonisch oder vor Ort in der Beratungsstelle

Geschulte Mitarbeitende der Stadt bieten weiter Beratung und Hilfe für von der Flut Betroffene, die staatliche Wiederaufbauhilfen beantragen möchten: Sie unterstützen beim Ausfüllen und Zusammenstellen der Antragsunterlagen. Seit der Flut 2021 hat die Stadt Leverkusen rund 300 Erstberatungen zur Fluthilfe geführt.

Wer Hilfe benötigt, kann sich montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0214/406-3130 oder jederzeit per Mail wiederaufbauhilfe@stadt.leverkusen.de an die Mitarbeitenden wenden. Telefonisch oder per Mail können auch Vor-Ort-Termine in der Beratungsstelle Wiederaufbau-Hilfe, Hauptstraße 105 in Leverkusen-Wiesdorf, vereinbart werden. Insgesamt dauert eine Bearbeitung im Schnitt rund 75 Minuten pro Antrag. Die Stadt Leverkusen stellt auch die für den Antrag notwendige Betroffenheitsbescheinigung aus. Eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen gibt es online unter https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/22-09-01_mhkbd_checkliste.pdf.

Vereine können ebenfalls Unterstützung beantragen
Nicht nur Privatpersonen, auch Vereine können Mittel zum Wiederaufbau erhalten. Dafür ist es notwendig, dass die Stadt Leverkusen die Erforderlichkeit des Projekts bestätigt. Ansprechpartnerin ist Bärbel Fröhlingsdorf, Zentrales Fördermanagement, unter Tel. 0214/406-8825 oder Mail an baerbel.froehlingsdorf@stadt.leverkusen.de.

Weitere Informationen

Auch der Malteser Hilfsdienst bietet weiterhin Beratung zur Fluthilfe, weitere Infos gibt es unter der Telefonnummer 0214/20649224 oder per Mail an Fluthilfe.Leverkusen@malteser.org.                    

Ausführliche Informationen zum Wiederaufbaufonds sind zudem online auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.land.nrw/wiederaufbauhilfe sowie auf der Seite des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales unter https://www.mhkbd.nrw/themenportal?search=Wiederaufbau verfügbar.

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