Nach Rückmeldungen aus Gastronomie, Einzelhandel und Bürgerschaft (und wohl auch der Politik) hat der Krisenstab noch mal intensiv über einzelne Maßnahmen der Allgemeinverfügung vom 13.10.2020 beraten. Diese wird nun bezüglich einzelner Maßnahmen angepasst. Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
• Die Sperrstunde für die Gastronomie gilt von 0.00 bis 6.00 Uhr (statt von 23.00 bis 6.00 Uhr).
• Das Alkoholverkaufsverbot entfällt komplett.
Diese Anpassungen müssen noch final mit den übergeordneten Behörden abgestimmt werden. Es ist geplant, die neue, in Teilen veränderte Allgemeinverfügung am Donnerstag, 15.10.2020, zu veröffentlichen.