Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen zu den Kommunalwahlen am 13.09.2020 wurde ein Wahlscheinantrag aufgedruckt. In den Hinweisen zur Bevollmächtigung eines Dritten mit der Abholung der Briefwahlunterlagen wurde der Text unvollständig abgedruckt. Es fehlt der unterstrichene Passus, des nachvollständigen vollständigen Textes:
Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf, wenn eine schriftliche Vollmacht dafür vorliegt (die Eintragung der bevollmächtigten Person in diesem Antrag genügt) und von der bevollmächtigten Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.