Briefwahl kann beantragt werden


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 20.08.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Derzeit werden in Leverkusen die Wahlbenachrichtigungskarten für die Kommunalwahlen am 13. September versandt. Diese informieren über den Wahltermin und den Ort des jeweiligen Wahllokales. Wählerinnen und Wähler müssen sich hier teilweise auf Änderungen einstellen, da aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen insgesamt 25 von 108 Wahllokalen nicht wie gewohnt genutzt werden können. So entfallen z.B. alle Wahlräume in Kitas und Seniorenheimen.

Ab sofort können die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden:

• Per Post: Dazu wird die Rückseite der Benachrichtigungskarte ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an das Wahlamt zurückgesandt. Dieses sendet dann die Briefwahlunterlagen zu.
• per E-Mail: 360-wahlen@stadt.leverkusen.de (Bitte geben Sie Ihren Namen, das Geburtsdatum und die Adresse für die Zusendung der Unterlagen an).
• Mobil per QR-Code Scan: Unter Angabe der Daten aus der Wahlbenachrichtigung können mobil per Smartphone Anträge gestellt werden. Nach Eingabe der persönlichen Daten wird der Antrag elektronisch an die Wahlbehörde übermittelt.
• Im Internet unter diesem Link https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5316000. Der Link ist auch unter dem Stichwort „Briefwahl“ auf der Internetseite der Stadt Leverkusen zu finden. Unter dem Link können auch die Briefwahlunterlagen für die Wahl des Integrationsrates beantragt werden.
• Persönlich: Ab sofort kann im Bürgerbüro im Rathaus die Briefwahl beantragt und der Stimmzettel direkt an Ort und Stelle ausgefüllt werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigungskarte noch nicht vorliegen sollte. Dazu ist jedoch die Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses notwendig. Sofern die Wahlbenachrichtigungskarte bereits vorliegt, wird gebeten, diese bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen ebenfalls mitzubringen.

Bürgerinnen und Bürger, die diese Möglichkeit nutzen möchten, müssen sich allerdings ggfs. auf Wartezeiten einstellen. Um Abstandsregelungen einhalten zu können, kann der Zutritt zum Rathaus nur wenigen Wählerinnen und Wählern gleichzeitig ermöglicht. Es wird darum gebeten, dies beim Besuch einzuplanen.

Wer nicht selbst ins Bürgerbüro kommen kann, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen von einer Person seines Vertrauens abholen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine unterschriebene Vollmacht, die bei der Abholung vorgelegt werden muss. Eine solche befindet sich u.a. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

In den Briefwahlunterlagen ist je nach Wahlberechtigung enthalten:

1 Stimmzettel für die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin (weiß)
2 Stimmzettel für die Wahl des Rates (grün) und Wahl der Bezirksvertretung (rot)
1 Stimmzettel für die Wahl des Integrationsrates (blau)
1 Briefumschlag für die Kommunalwahl sowie die Wahl des Integrationsrates (orange)

Briefwahlanträge werden bei persönlicher Vorsprache bis Freitag, 11. September, 18.00 Uhr, im Bürgerbüro entgegengenommen und in besonderen Fällen (z.B. akuter Erkrankung) auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr. Bei postalischem Versand des Briefwahlantrags sollte die Postlaufzeit beachtet werden.
Letztmöglicher Termin für die Abgabe der Wahlbriefe im Rathaus ist Sonntag, 13. September, 16.00 Uhr.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus Leverkusen-Wiesdorf, 4. Obergeschoss, Friedrich-Ebert-Platz 1.

Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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