Versammlungen morgen in Leverkusen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 22.05.2020 // Quelle: Polizei

Am Samstag (23. Mai) steht die Polizei Köln erneut vor der Herausforderung, Versammlungen zu schützen und gleichzeitig die Einhaltung der Abstandsvorgaben aus der Coronaschutzverordnung zu überwachen. Eingesetzte Bereitschaftspolizisten werden, wie auch am letzten Wochenende (in Köln), die erforderliche Schutzausstattung mitführen und bei Bedarf zum Schutz der Bevölkerung gegen Corona-Neuinfektionen tätig werden.

Ab 12 Uhr hat eine Privatperson einen Aufzug "Gegen den Bau einer Moschee" angemeldet, der vom Bahnhof Leverkusen mit erwarteten 100 Teilnehmern über die Rathenaustraße in die Poststraße führen soll. Dort ist eine Kundgebung geplant. Ende der Versammlung soll um 19 Uhr sein. Gegen diesen Aufzug haben etwa 50 Meinungsgegner eine Versammlung "Vielfalt statt Rassismus" zwischen 12 Uhr und 14 Uhr vor dem Forum in Leverkusen angemeldet.

Polizeipräsident Uwe Jacob äußert sich zu den Versammlungen: "Wir setzen uns als Polizei dafür ein, dass Menschen sich in friedlich versammeln und ihre Meinung kundtun können. Dies gelingt, solange sich alle an die gesetzlichen Regeln halten." Mit Blick auf Forderungen, Versammlungen bei Verstößen gegen die Abstandsvorgaben aufzulösen, stellt Jacob klar: "Wir gehen mit Augenmaß vor und orientieren uns dabei an den einschlägigen Vorschriften des Versammlungsgesetzes und der Coronaschutzverordnung. Ein Verstoß gegen die Auflage, Abstand von 1,5 Metern zwischen Teilnehmer einzuhalten, führt nicht zur sofortigen Auflösung einer Versammlung. Wie auch bei Verstößen gegen andere Auflagen wird die Polizei mit dem Versammlungsleiter Kontakt aufnehmen, um ihm Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen. Da der Anmelder nach dem vorgeschriebenen Kooperationsgespräch ein Pandemie-Sicherheitskonzept erstellt und die Auflagen vor Beginn der Versammlung vorgelesen hat, weiß er um seine Verantwortung und muss tätig werden. Wenn der Versammlungsleiter seinen Pflichten nicht nachkommt oder Zuwiderhandlungen akzeptiert, wird die Polizei tätig. Die Auflösung einer Versammlung kommt nur als allerletzter Schritt infrage, wenn erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit nicht durch Maßnahmen gegen einzelne Personen oder auf andere Weise abgewehrt werden können."

Auch zur Frage, wer sich letzten Endes einer Versammlung anschließen darf, stellt der Polizeipräsident klar: "Art 8 GG schützt nicht nur die von Versammlungsanmelder erwarteten Personen sondern öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel generell. Zur Öffentlichkeit gehören alle Menschen, die sich der Versammlung anschließen wollen. Meinungsfreiheit ist keine Einbahnstraße. Eine Versammlung muss Kritik Andersdenkender aushalten. Grenzen sind da überschritten, wo Störungen Andersdenkender darauf abzielen, die von der Polizei geschützte Versammlung und die geplante Meinungskundgabe massiv zu stören oder gar zu verhindern. In einem solchen Fall wird die Polizei einschreiten.


Ort aus dem Stadtführer: Grenzen
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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