Stadt und Polizei einigen sich auf Vorgehensweise bei Versammlungen


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 24.04.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Um eine Möglichkeit zu eröffnen, trotz des geltenden Kontaktverbotes Versammlungen durchzuführen, hat der Corona-Krisenstab der Stadt Leverkusen in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Köln – Inspektion Leverkusen entsprechende Regelungen beschlossen. Im Kern geht es darum, dass ab sofort Versammlungen unter strengen Auflagen genehmigt werden können, wenn die Teilnehmer die Auflagen erfüllen können und die Örtlichkeit geeignet ist.

Zu den Auflagen gehört u.a. die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal 20 Personen. Außerdem muss durch die Versammlungsleitung eine Teilnehmerliste geführt werden, um im Ernstfall mögliche Infektionswege nachverfolgen zu können. Sollte ein Infektionsfall auftreten, muss die Liste auf Verlangen dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt werden.

Zulässig sind nur Standkundgebungen, Aufzüge sind ausgeschlossen. Bei den Kundgebungen muss ein für den Infektionsschutz notwendiger Mindestabstand zwischen den Teilnehmern und zu Passanten von 3,50 Meter eingehalten werden. Flyer oder ähnliches Informationsmaterial dürfen nicht von Hand zu Hand weitergegeben, sondern nur zur Mitnahme bereitgestellt werden.

Die Stadt wird in jedem Einzelfall prüfen, ob Versammlungen vor dem Hintergrund dieser Auflagen stattfinden können.


In Köln einigten sich Polizei und Stadt bereits am Mittwoch
Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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