Der 8. September ist "Tag der Ersten Hilfe"


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 03.09.2018 // Quelle: Malteser

Erste Hilfe leisten ist in Deutschland noch immer keine Selbstverständlichkeit. Der "Europäische Tag der Ersten Hilfe" am 8. September hat daher das Ziel, die Bedeutung fachgerechter Nothilfe bei plötzlich auftretenden Erkrankungen, Unfällen und Katastrophen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.

„Noch immer deuten beispielsweise viele Menschen akute Anzeichen für einen Schlaganfall oder einen Herzinfarkt falsch und wissen nicht, wie sie richtig reagieren sollen. Im Grunde kann man nichts falsch machen!“ das weiß Stefanie Kampa, Ausbilderin der Malteser in Leverkusen.

Viele Menschen sind sich unsicher, wann sie einen Notarzt rufen sollen. Wann sollte das geschehen?
Stefanie Kampa: “Man muss zunächst einmal unterscheiden zwischen dem Hausarzt, dem ärztlichen Notdienst, dem Rettungsdienst und dem Notarzt. Der Hausarzt und der ärztliche Notdienst können in massiv lebensbedrohlichen Situationen nicht weiterhelfen. Die Auswahl müssen aber nicht Sie treffen. Sie rufen in der Rettungsleitstelle (112) an und beschreiben dem dortigen Disponenten die Situation. Er wird dann anhand seiner Erfahrung und einer Checkliste entscheiden, ob er einen Rettungswagen schickt oder auch gleich einen Notarzt dazu. Sie als Ersthelfer oder Zeuge eines Unfalls müssen sich nicht scheuen, den Notruf zu wählen.“

Ist der vor dem Führerscheinerwerb verpflichtende Erste-Hilfe-Kurs ausreichend? Oder empfehlen Sie, weiterführende Kurse zu besuchen?
Stefanie Kampa: Seit dem 1. Januar 2016 dauern alle Erste Hilfe-Ausbildungen und Erste Hilfe-Fortbildungen 9 Unterrichtseinheiten und können in der Regel an einem Tag absolviert werden. Wer zwischendurch seine Kenntnisse auffrischen möchte, kann dies mittlerweile auch online tun. Zahlreiche Apps und Videos veranschaulichen die Handgriffe, die im Notfall auszuführen sind.
Aber wir Malteser raten zu richtigen Auffrischungskursen mit praktischen Übungen in einem Turnus von zwei Jahren. Alleine in diesem Jahr werden wir Malteser in NRW wieder über 120.000 Menschen rund um das Thema Erste Hilfe aus- und fortbilden. Unsere Ausbildungszahlen sind seit Jahren stabil und mit einem Trend nach oben, was uns sehr freut!

Viele Menschen haben Angst, dass bei der Ersten Hilfe etwas schiefgeht und sie zur Verantwortung gezogen werden.
Stefanie Kampa: Nichtstun ist ganz sicher falsch. Jeder ist grundsätzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Der Notruf ist das Mindestmaß, das der Gesetzgeber von jedem verlangt; mit dem Notruf ist der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung vermieden. Wer nach bestem Wissen und Gewissen seinen Fähigkeiten entsprechende Erste Hilfe leistet, macht nichts falsch. Niemand wird zivil- oder strafrechtlich für Schädigungen belangt, die er bei Erster Hilfe dem Verletzten zufügt, sofern er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Infos und Buchung von Erste Hilfe-Kursen vor Ort unter www.Malteser-Kurse.de oder unter Telefon 0800 – 86 85 840.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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