Spielhallen: Massensterben in NRW unvermeidbar?


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 09.04.2018 // Quelle: Steffi Schmidt

Das Glücksspiel blickt in Leverkusen genau wie in ganz Nordrhein-Westfalen auf starke Jahre zurück. Diese dürften mit dem Glücksspielstaatsvertrag jedoch endgültig vorüber sein, denn die fünfjährige Schonfrist ist zum Dezember 2017 abgelaufen.

Spielsucht: Ein bekanntes Problem als Ausgangspunkt
Wo gespielt wird, stehen Spaß und Unterhaltung im Vordergrund. Der menschliche Spieltrieb kennt keine Altersobergrenze und die Mechanismen, die im Hirn angesprochen werden, sind stets dieselben. Und genau daher stammen auch die Gefahren: Spielsucht ist ein weltweit verbreitetes Phänomen, das bereits seit Jahrzehnten bekannt ist. Es betrifft nicht nur das in Deutschland so beliebte Glücksspiel, sondern ist auch beispielsweise bei Computerspielen weit verbreitet. Beispiele von Fällen, die aufgrund eines Computerspiels sämtliche Lebensbereiche vernachlässigt haben, und das über längere Zeit, gibt es tausendfach. Die Konsequenzen betreffen sowohl das Privatleben als auch den Beruf.

Im Glücksspiel sind die Folgen jedoch besonders schwerwiegend. Da echtes Geld im Spiel ist und der Bankvorteil bei jedem Spiel vorhanden ist, führt die Sucht meistens in eine Abwärtsspirale mit finanziellen Konsequenzen. Immerhin wird Spielsucht mittlerweile als echte Krankheit anerkannt und dementsprechend behandelt: Zielgerichtete Therapien helfen Betroffenen, doch die Voraussetzung dafür ist, dass die Person selbst bereit ist, das Problem anzugehen. Dass Glücksspiel in Deutschland an gefühlt jeder Ecke zu finden ist, bedeutet einen einfachen Zugang und diese hohe Verfügbarkeit erleichtert die Lage nicht gerade. So gab es alleine in Leverkusen 22 Standorte mit insgesamt 42 Konzessionen, von denen 13 auf Küppersteg und 14 auf Wiesdorf entfielen. In der Summe ergibt das ein Spielhallengerät pro 350 Einwohner, was über dem bundesweiten Durchschnitt von 400 Einwohner pro Gerät liegt.

Weitere Maßnahmen sollen helfen, das Problem einzudämmen. So gibt es beispielsweise in offiziellen Casinos eine Einlasskontrolle mit Ausweis, an der Besuchern mit diagnostizierter und vermerkter Spielsucht der Einlass verweigert wird. Dieses System soll Spieler vor sich selbst schützen und in vielen Situationen geht der Plan auch auf. Auch bei den bekannten Online-Anbietern, bei denen eine Teilnahme erst ab 18 Jahren erlaubt ist, gibt es inzwischen Hinweise und Links zu Aktionen gegen Spielsucht. Dennoch greift der Gesetzgeber mit neuen Regeln ein.

Diese Änderungen bringt der Glücksspielstaatsvertrag
Um die Tragweite der Änderungen zu verstehen, zuerst einige Statistiken. Diese stammen aus dem Jahr 2016, als es in NRW insgesamt rund 45.000 Automaten in Spielhallen gab. Diese generierten einen Umsatz von 1,3 Milliarden Euro und das entspricht einem jährlichen Einsatz pro Einwohner von etwa 90 Euro. Das klingt nicht existenzbedrohend, allerdings ist dieser Durchschnittswert nicht allzu aussagekräftig, da er auf Basis der Gesamtbevölkerung von NRW berechnet wurde.

Da ein Großteil aller Menschen selten bis nie spielt, bedeutet das für Spieler, dass die Einsätze meistens um ein Vielfaches höher als 90 Euro sind. Oft reichen sie in Dimensionen, die sich der Spieler nicht leisten kann und sobald einmal Schulden entstanden sind, verschlimmert sich die Situation exponentiell.

Vor diesem Hintergrund schien es keine schlechte Nachricht zu sein, dass beinahe 70 Prozent der NRW-Spielhallen vor der Schließung stehen. Grund dafür ist der neue Glücksspielstaatsvertrag, der zum 1. Dezember 2017 in Kraft trat. Eigentlich ist dieser Vertrag bereits seit 2012 beschlossen und offiziell, doch den Betreibern wurde eine fünfjährige Übergangsfrist eingeräumt. Diese ist jetzt seit einigen Monaten vorüber und bedeutet Folgendes:

  • Spielhallen müssen mindestens 350 Meter voneinander entfernt sein. Diese Vorgabe wirkt sich besonders stark auf Innenstadt-Gebiete aus, allen voran Bahnhofsviertel, in denen es traditionell viele Spielhallen gibt.
  • In der Nähe von Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen ist die Existenz kategorisch untersagt.
  • Spielhallen dürfen sich nicht mehr Casino nennen, sondern müssen offiziell Spielhalle heißen.


Insbesondere der vorgeschriebene Abstand zwischen den Spielhallen sorgte von Anfang an für Diskussionen. Denn: Wer soll entscheiden, welche Spielhalle schließen muss? Diese und andere Fragen beschäftigen die Kommunen nun seit Jahren, eine einvernehmliche Lösung hat man bislang weder in Leverkusen noch in anderen Städten gefunden.

Geringere Steuereinnahmen und weniger Arbeitsplätze als Konsequenz
Die neuen Vorschriften bedeuten also weitere Nachteile von Spielbanken gegenüber dem Online-Glücksspiel. Die Folgen bedeuten außerdem direkte wirtschaftliche Nachteile. So verzeichnete Leverkusen 2013 Einnahmen in Höhe von 2,25 Millionen Euro per Vergnügungssteuer, 2016 waren es sogar fast 2,5 Millionen Euro. 2018 wird dieser Betrag signifikant geringer ausfallen. Die Kommunen erhalten also weniger Geld und außerdem werden viele Arbeitsplätze wegfallen. Die Arbeit in Spielhallen und gastronomischen Einrichtungen mit Spielautomaten ist zwar nicht gut bezahlt, ein Ausgleich entsteht trotzdem nicht, da durch die Schließungen keine neuen Jobs entstehen.




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Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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