Anspruch auf Wohngeld: Wirtschaftliche Sicherung familiengerechten Wohnens


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 13.01.2018 // Quelle: Michael Prokoph

Es klingt arg abstrakt, aber letzten Endes ist es doch verständlich: Wohngeld wird dann gewährt, wenn die finanzielle Situation eines Haushalts bedarfsgerechtes und angemessenes Wohnen ohne diese Unterstützung nicht zulässt. Das Wohngeld soll garantieren, dass insbesondere Familien ausreichend Raum und Privatsphäre zur Verfügung haben. Es wird für jeweils 12 Monate gewährt und kann erst ab dem Monat der Antragstellung bezogen werden. In NRW kann der Antrag online gestellt werden.

Wohngeld in NRW - ein Sonderfall
Da Wohngeld ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern unterliegt in den einzelnen Bundesländern ganz eigenen Vorgaben. Daher hat jedes Bundesland ein eigenes Antragsformular, die Formulare dürfen nicht verwechselt werden. Dem Bundesland Nordrhein-Westfalen kommt dabei noch eine ganz besondere Rolle zu: Nur hier kann der Antrag auch online gestellt werden. In allen anderen Bundesländern ist ein Antrag im Papierformat nötig. Hier der Link zum Online-Formular: Wohngeldrechner und Antrag online für NRW

Wohngeld wird nach unterschiedlichen Parametern berechnet
Eine pauschale Aussage über die Höhe des Wohngelds kann nicht getroffen werden. Das Wohngeld wird entweder als Zuschuss für Mietkosten fährt oder als Lastenzuschuss. Bei einem Zuschuss zu den Mietkosten wird der Anteil der Miete gewährt, den der Haushalt selbst nicht aufbringen kann, um bedarfsgerecht und angemessen zu wohnen. Beim Lastenzuschuss handelt es sich um eine Zahlung bei Wohneigentum, das selbst genutzt wird, aber nicht aus eigenen finanziellen Mitteln unterhalten werden kann. Auch hier steht im Mittelpunkt, dass die Immobilie bedarfsgerecht und angemessen sein muss.

Ob Wohngeld gewährt wird und wie hoch es ausfällt, hängt ab von:
- der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- der Höhe des Familieneinkommens
- der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung

Rückwirkend nicht möglich
Einige staatliche Hilfsleistungen und Zuschüsse können auch rückwirkend beantragt werden. Das ist beim Wohngeld nicht der Fall, es wird ausdrücklich erst ab dem Monat gewährt, der als Eingangsdatum auf dem Antragsformular steht. Und das Wohngeld wird auch immer nur für 12 Monate gewährt. Folgeanträge müssen grundsätzlich gestellt werden, bevor der laufende Vertrag ausläuft.

In Leverkusen kann der Wohngeldantrag von zu Hause aus online ausgefüllt werden. Bevor man zu dem Formular gelangt, muss ein Wohngeldrechner genutzt werden. Der klärt, ob die Antragstellung überhaupt Aussichten auf Erfolg haben: Errechnet die Software, das ohnehin kein Anspruch besteht, muss der Antrag nicht erst gestellt werden. Das entlastet die Ämter und schafft für die Betroffenen sofortige Klarheit.

Formulare selbst ausfüllen
Die Anträge für Wohngeld können online gefunden und heruntergeladen werden. Die Stadt Leverkusen stellt sie selbst zur Verfügung, sie sind hier zu finden: Wohngeldanträge und Ausfüllhilfen. Ausfüllhilfen und Beratung stehen ebenfalls zur Verfügung, so dass der Gang zum Stadtverwaltung gar nicht unbedingt nötig wird. Wer seinen Antrag auf Wohngeld oder Lastenzuschuss nicht selbst abgeben kann, darf das auch von einer anderen Person erledigen lassen. Dafür ist eine Bevollmächtigung nötig, und die bevollmächtigte Person muss ihren Ausweis bei Abgabe des Antrags vorzeigen. Wahlweise können die Unterlagen per Post eingereicht werden. Auch das geschieht über das Sozialamt, Verwaltungsgebäude Miselohestraße 4.

Nicht nur Mieter dürfen den Antrag stellen
Zur Antragstellung berechtigt sind nicht nur Mieter und Mieterinnen in bestehenden Arbeitsverhältnissen oder unter Bezug von staatlicher Unterstützung, sondern auch Untermieter und Untermieterinnen. Dabei ist irrelevant, ob nur ein Zimmer oder eine ganze Wohnung gemietet wird. Bewohner und Bewohnerinnen von Heimen können den Antrag im Sinne des Heimgesetzes stellen. Inhaber/-innen eines mietähnlichen Dauerwohnrechts sind ebenso wohngeldberechtigt wie Eigentümer/-innen, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen. Auch Inhaber/-innen einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung dürfen den Antrag stellen. Bedingung für all diese Personengruppen ist natürlich, dass sie in Leverkusen wohnhaft sind.

Ist der Antrag einmal gestellt, vergehen in Leverkusen in der Regel vier bis sechs Wochen, bis der Wohngeldbescheid bei den Antragstellern eingeht.

weitere Quellen
https://www.leverkusen.de/vv/produkte/FB50/Wohngeld.php
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)
http://wohngeldantrag.de/antrag/nrw.html


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Firma
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